Inhaltselment überspringen 

Sozialministerin Heike Werner: Hartz IV-Sanktionen generell abschaffen

17.09.2020

Abschaffung der Sanktionen und Kindergelderhöhung morgen als Themen im Bundesrat.

Thüringens Sozialministerin Heike Werner setzt sich im Bundesrat für eine generelle Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen ein. „Sanktionen und Einschränkungen im Bereich der Grundsicherungen bedeuten regelmäßig eine Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Existenzminimums. Folgen sind Verschuldung, massive Existenznöte, soziale Isolierung, Verschlechterung der Gesundheit und auch Obdachlosigkeit“, so die Ministerin.

Die Ministerin sieht die Gefahr, dass sich von Sanktionen betroffene Menschen zurückziehen und komplett aus dem Unterstützungssystem herausfallen. Die Chancen, wieder ins Berufsleben einzusteigen, würden unter diesen Umständen noch geringer: „Im Sinne einer sozialen und beruflichen Eingliederung der betroffenen Menschen wirken Sanktionen oftmals kontraproduktiv. Statt zu fördern und zu unterstützen, wird gedroht und gestraft. Das Vertrauen zu den Jobcentern und den Vermittlern leidet. Infolgedessen brechen zahlreiche Menschen ihre Kontakte zu der Behörde ab, wenn sie keine Leistungen mehr beziehen. Damit fallen diese Personen nicht nur aus der Statistik, sondern durch unser soziales Netz.“

Ebenfalls morgen im Bundesrat ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro ab 1. Januar 2021. Dieser Schritt wird von Sozialministerin Werner grundsätzlich begrüßt, ist aber nicht umfassend genug. „Vor allem Familien, die zwingend einer finanziellen Stärkung bedürften, werden nicht erreicht“, kritisiert Heike Werner. Grund dafür ist unter anderem, dass die Erhöhung des Kindergelds bei Hartz IV-Bezug komplett als zusätzliches Einkommen abgezogen wird.

„Eine Kindergelderhöhung ist schön, aber sie muss auch bei wirklich allen Familien ankommen. Wenn die Maßnahme nicht wirksam vor Kinderarmut schützt, greift sie offensichtlich zu kurz. Deshalb werbe ich für die Einführung einer Kindergrundsicherung, die nicht mit anderen Leistungen verrechnet wird“, so die Ministerin abschließend.