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Themen im Bundesrat

18.09.2019

Auf einige Tagesordnungspunkte während der 980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019 macht heute in Erfurt die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), aufmerksam. So wird ein gemeinsamer Entschließungsantrag von Bremen und Thüringen für die Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern behandelt.

Mit der Entschließung soll erreicht werden, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, eine Weiterentwicklung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes vorzunehmen. Zusätzlich zu den Pflegepersonaluntergrenzen soll die Rechtsgrundlage für die Festlegung eines neuen, am Pflegebedarf ausgerichteten Maßes für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern geregelt werden. Darüber hinaus sollten Hebammen in die Regelungen miteinbezogen werden.

Ministerin Werner sagte dazu: „Die Ergänzung der zur Risikominderung festgelegten Personaluntergrenzen durch eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern wäre ein großer Schritt für eine noch stärker qualitätsorientierte Patientinnen- und Patientenversorgung. Um ihn zu gehen, brauchen wir ein bundeseinheitliches Verfahren zur bedarfsgerechten Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser. All dies gilt auch für den Bereich der stationären Hebammenversorgung in Krankenhäusern.“

Ein Entschließungsantrag des Freistaats Thüringen widmet sich der „Überprüfung des Katalogs der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz".

Ziel des Antrags ist es, dass der Bundesrat sich dafür ausspricht, eine strukturelle Neuordnung und Überprüfung der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuerrecht vorzunehmen und die Bundesregierung auffordert, die notwendigen Schritte einzuleiten. Unabhängig von dem grundsätzlichen Überarbeitungsbedarf soll die Bundesregierung aufgefordert werden, zum nächstmöglichen Zeitpunkt Hygiene-Produkten für Frauen in die Liste der Produkte mit ermäßigtem Umsatzsteuersatz aufzunehmen.

Ministerin Werner betonte: „In der Bundesrepublik werden Menstruationsprodukte mit dem generellen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent besteuert. Sie gelten also nicht als grundlegende Güter, für die ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommt. Das ist eine geschlechterspezifische Benachteiligung, wobei Frauen mit geringem Einkommen zusätzlich gleich mehrfach benachteiligt werden. Es überrascht deshalb nicht, dass die Petition zur „Besteuerung von Periodenprodukten mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent“ allein im offiziellen Portal des Bundestages von mehr als 81.000 Menschen mitgezeichnet worden ist. Hier besteht Handlungsbedarf!“

Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.

Ministerin Werner hob hierbei hervor: „Thüringen hat bereits in den vergangenen Jahren wiederholt das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gefordert. Daher haben wir uns auch beim aktuellen Gesetzentwurf entsprechend positioniert, um die Ungleichbehandlung der inländischen Apotheken zu beenden. Der Gesetzgeber hat den Apotheken die hoheitliche Aufgabe übertragen, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Er muss hierfür auch die geeigneten Rahmenbedingungen sicherstellen. Bislang können sich die Patientinnen und Patienten darauf verlassen, im Krankheitsfall ihre Arzneimittel über die Vor-Ort-Apotheke zu jeder Tages- und Nachtzeit zu erhalten. Der Freistaat Thüringen tritt dafür ein, dass dieses hohe Gut auch in Zukunft erhalten bleibt.“

Weitere Informationen:

Tagesordnung der der 980. Plenarsitzung des Bundesrates am 20. September 2019:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/980/to-node.html