Sozialministerin Heike Werner: „Setzen Sie Ihr Kreuz für die europäischen Werte. Jede Stimme zählt.“
Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte – das sind die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet. Dies gilt insbesondere auch für die Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Ein diskriminierungsfreies Europa ist die Grundlage für eine gerechte und inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen und Rechte hat.
Das sollte auch Antrieb für die Europawahl am kommenden Sonntag sein, betont Thüringens Sozialministerin Heike Werner: „Die Europawahl ist eine der größten demokratischen Wahlen der Welt. Und wie bei jeder Wahl gilt: Jede Stimme zählt. Wählen Sie für ein Europa, das sich aktiv gegen Diskriminierung einsetzt und für die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger kämpft. Ihr Kreuz auf dem Wahlschein kann dazu beitragen, ein vielfältiges und gerechtes Europa zu stärken.“
Von diesen Wertevorstellungen geleitet, setzt sich Thüringen auch in der Bundesratssitzung am 14. Juni 2024 mit einem Entschließungsantrag für ein diskriminierungsfreies Europa ein. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Vorschlag der Europäischen Kommission für die sogenannte Fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie im Rat der Europäischen Union zuzustimmen.
Der Vorschlag wird bereits seit 2008 behandelt und hat zum Ziel, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sicherzustellen. Schwerpunkt ist die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes auf den Sozialschutz, einschließlich soziale Sicherheit und Gesundheitsdienste, die Bildung sowie den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum.
Bisher existiert ein umfassender Diskriminierungsschutz nur für die Bereiche Beschäftigung und Beruf. Außerhalb dieser Bereiche ist Diskriminierung lediglich aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Herkunft oder Rasse verboten. Andere Merkmale werden nicht berücksichtigt.
Obwohl der Vorschlag seit fast sechzehn Jahren im Rat diskutiert wird, konnte die notwendige Einstimmigkeit bisher nicht erzielt werden, auch weil Deutschland an einem allgemeinen Vorbehalt festhält.
„Der Schutz vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht. Ich begrüße daher ausdrücklich das Engagement der Europäischen Union im Bereich des Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrechts. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung mit Nachdruck auf, ihren Vorbehalt gegenüber der Fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie endlich aufzugeben. Es wäre ein fatales Signal, wenn die Verabschiedung der Richtlinie an der Bundesregierung scheitern würde“, so Werner.
Hintergrund zur Fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie:
Die Fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission. Dieser zielt darauf ab, Diskriminierungen in verschiedenen Lebensbereichen zu verhindern, denn der Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen ist auf EU-Ebene derzeit noch nicht vollständig. Ein umfassender Schutz existiert, wie bereits erläutert, nur für den Bereich Beschäftigung.
Ziel des aktuellen Ratsvorsitzes Belgien ist es, noch im Juni 2024 eine Einigung der EU-Mitgliedstaaten zu erzielen.