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Thüringen setzt sich im Bundesrat für Einführung der Widerspruchslösung in der Organspende ein

25.09.2025

Gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern bringt Thüringen in der morgigen Bundesratssitzung erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung in der Organspende ein. Die ursprüngliche Initiative war mit dem Ende der 20. Legislaturperiode dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen. Damit sich der neue Bundestag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen kann, ist ein erneuter Beschluss durch den Bundesrat notwendig.

Gesundheitsministerin Katharina Schenk wird an der Bundesratssitzung teilnehmen und für Thüringen mit abstimmen: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum wir Menschen auf Wartelisten sterben lassen, nur weil wir uns nicht zur Widerspruchslösung entscheiden können. Mit der Bundesratsinitiative setzen wir ein klares Zeichen für mehr Solidarität und lebensrettende Organspenden. Ich bin überzeugt, dass durch eine Widerspruchslösung zahlreiche Leben gerettet werden können – und diesen Weg unterstützt Thüringen entschlossen.“

Widerspruchslösung bedeutet: Jeder Bundesbürger beziehungsweise jede Bundesbürgerin ist potenziell Organspender oder Organspenderin, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit einer solchen Regelung würde Deutschland verschiedenen Ländern in Europa folgen, in denen die Organspende bereits über eine Widerspruchslösung geregelt ist, zum Beispiel Frankreich, Italien, Österreich und Spanien.

Der Antrag wird gemeinsam mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein eingebracht. Ziel ist es, dass mehr Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ erhalten.

Zur Bundesratsinitiative (TOP 82, Drs. 486/25): https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1057/tagesordnung-1057.html?topNr=82#top-82

Weitere Informationen zum Thema Organspende: https://dso.de/