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Thüringenweiter Projektstart zur beruflichen Integration arbeitsloser Menschen

30.07.2024

Arbeitsministerin Heike Werner: „Wichtiger Beitrag zur Erschließung des vorhandenen Thüringer Arbeitskräftepotenzials.“

Am 1. August 2024 nehmen thüringenweit 30 Projekte zur beruflichen Integration arbeitsloser Menschen ihre Arbeit auf. Diese sind bis Dezember 2026 bewilligt und werden zu 60 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus sowie zu 40 Prozent aus Mitteln des Freistaats Thüringen finanziert. Insgesamt kommen über den gesamten Zeitraum etwa 15 Millionen Euro zum Einsatz.

Die Vorhaben werden von geeigneten Projektträgern umgesetzt, die im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens ermittelt wurden. Ziel ist es, Menschen, die sich im Leistungsbezug nach dem SGB II befinden, im beruflichen Integrationsprozess zu begleiten und zu unterstützen. Dabei sollen Benachteiligungen, die sich aus der persönlichen oder beruflichen Situation des Einzelnen ergeben, abgebaut werden, um eine Eingliederung in Arbeit oder eine Ausbildung vorzubereiten und letztlich auch zu erreichen.

Dazu erklärt Arbeitsministerin Heike Werner: „Ich bin sehr erleichtert, dass es uns nach Änderung der bundesgesetzlichen Voraussetzungen gelungen ist, die Projekte auf den Weg zu bringen. So können wir Menschen, die eine intensivere Begleitung und Unterstützung benötigen, um im Arbeitsmarkt wieder Anschluss zu finden, bestmöglich unterstützen. Erfreulicherweise ist die Bereitschaft der Unternehmen, auch benachteiligten Personen eine Chance auf Beschäftigung zu geben, stark gewachsen. In dieser Situation kann durch die Projektarbeit der nächsten Jahre ein großer Beitrag zur Erschließung unseres eigenen Thüringer Arbeitskräftepotenzials geleistet werden.“