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Thüringer Stiftung HandinHand vor 30 Jahren für Hilfe suchende Familien in Thüringen gegründet

24.11.2022

Im November 1992 hat die damalige Landesregierung die Thüringer Stiftung HandinHand gegründet. Seither können Schwangere und Familien, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, auf Hilfe durch die Stiftung zählen und finanzielle Unterstützung beantragen. Dies ist in verschiedenen Beratungsstellen in ganz Thüringen möglich, so dass Hilfesuchende die Möglichkeit haben, in Wohnortnähe nach entsprechender Beratung einen Antrag zu stellen. Dieses Konzept hat sich bewährt, flankierend zur Beantragung einer Stiftungshilfe dort eine umfassende Beratung und nützliche Hinweise zu erhalten. 

Seit 2019 haben außerdem Paare mit unerfülltem Kinderwunsch die Möglichkeit, eine Unterstützung zur Finanzierung einer Kinderwunschbehandlung zu beantragen. Die Stiftungsratsvorsitzende und Sozialministerin Heike Werner konnte zudem verkünden, dass der Kreis der Antragsberechtigten für eine Förderung einer Kinderwunschbehandlung nun auch um gleichgeschlechtliche weibliche Paare und Paare, die auf eine Samenspende angewiesen sind, erweitert wurde. Außerdem wurde die Altersgrenze der Frauen von 40 auf 42 Jahre angehoben.

Vor allem in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, wie wertvoll eine solche Stiftung ist. Flüchtlingskrise, Coronakrise und nun Energiekrise. Seit Jahren mäandern wir durch anspruchsvolle Zeiten. Gerade da benötigt man Instrumente, die schnell und möglichst unbürokratisch auf außergewöhnliche individuelle Probleme und Veränderungen reagieren können. Hier hat die Stiftung bewiesen, dass sie ein Rettungsanker sein kann. Home-Office und Home-Schooling, Kita-Schließungen, Kurzarbeit – all das stellte auch die Thüringer vor ungeahnte Herausforderungen. Plötzlich sind auch Menschen, die bisher nie auf externe Hilfe angewiesen waren, überfordert. Und genau in diesen Situationen ist es gut zu wissen, dass es eine Hilfemöglichkeit wie die Stiftung gibt.

Seit 30 Jahren erhält die Stiftung dafür Mittel vom Bund als auch vom Land. „Das ist ein großer Segen für die kontinuierliche Arbeit der Stiftung“, sagt Geschäftsführer Michael Hoffmeier. „Darüber hinaus freuen wir uns über jede Unterstützung durch Spenden, weil das die Hilfsmöglichkeiten verbessert.“ 

„Es ist ein gutes und hoffnungsvolles Gefühl, zu wissen, dass es doch viele gibt, die sich für die Schicksale ihre Mitmenschen interessieren und mithelfen,“ sagt die Stiftungsratsvorsitzende und Sozialministerin Heike Werner.

Wer die Arbeit der Stiftung unterstützen möchte, kann das durch eine Spende an das Spendenkonto der Thüringer Stiftung HandinHand, IBAN: DE31 8205 1000 0130 000043 bei der Sparkasse Mittelthüringen, tun.

Weitere Informationen zur Arbeit der Stiftung finden Sie auf der Internetseite: https://thueringer-stiftung-handinhand.de/

 

Kurzportrait der Thüringer Stiftung HandinHand:

Die Stiftung wurde am 25. November 1992 als selbständige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts von der Thüringer Landesregierung gegründet. Es galt eine Einrichtung zu schaffen, die einerseits die Vergabe der Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens‘‘ übernimmt, andererseits Hilfe für Familien in Notlagen einschließt. Um neben dem Stiftungszweck Schwangerenhilfe auch den Stiftungszweck Familienhilfe verwirklichen zu können, stellt der Freistaat Thüringen Mittel des Landeshaushaltes zur Verfügung. 2019 wurde das Aufgabenspektrum der Stiftung erweitert. Neben den ursprünglichen Stiftungszwecken vergibt die Stiftung nun auch Bundes- und Landesmittel zur Finanzierung von Kinderwunschbehandlungen an Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.

Die Unterstützung der Stiftung erfolgt in Form von finanziellen Zuwendungen. Voraussetzung ist, dass alle möglichen gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft sind. Die Gewährung der Stiftungshilfen erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Vergabegrundsätze. Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen besteht nicht. Die Thüringer Stiftung HandinHandwirkt regional begrenzt, d. die Hilfen sind für die Einwohner des Freistaates Thüringen vorgesehen.