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Über zwei Millionen Euro für die kommunale Sozial- und Bildungsinfrastruktur

15.02.2024

Das Thüringer Arbeits- und Sozialministerium unterstützt in diesem Jahr mit über zwei Millionen Euro die Landkreise und kreisfreien Städte bei ihrer Planung der lokalen Sozial- und Bildungsinfrastrukturen. Die Planungsprojekte haben eine Laufzeit von drei Jahren. Insgesamt stehen dafür seit 2022 fast 5,3 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 204.000 Euro sind seit 2023 für Untersuchungen, Beteiligungs- und Austauschformate der Projekte vorgesehen. Die Fördermittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und vom Freistaat Thüringen.

„Mit der Förderung wollen wir die sozialen Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten von Menschen verbessern, deren gleichberechtige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert ist. Dafür braucht es eine bedarfsgerechte Sozial- und Bildungsinfrastruktur“, sagt Thüringens Arbeits- und Sozialministerin Heike Werner. „Um das zu erreichen, ist eine fundierte Sozialplanung notwendig, die gemeinsam mit den vielen Akteuren vor Ort und mit Beteiligung der Betroffenen passende Angebote initiiert, weiterentwickelt, begleitet und deren Wirksamkeit überprüft. Solche, speziell auf die Lebenslagen von benachteiligten Menschen ausgerichteten Konzepte, ebnen den Weg für Chancengleichheit, Teilhabe und eine verbesserte Beschäftigungsfähigkeit der Menschen.“

Frank Roßner, Präsident des mit der Umsetzung beauftragten Thüringer Landesverwaltungsamtes, erläutert: „Gefördert werden Personalausgaben für die mit der Planung beauftragten Beschäftigten. Bis zu vier Vollzeitstellen können pro Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt bezuschusst werden. Zusätzlich kann eine halbe Stelle gefördert werden, wenn die Kommunen das Konzept ‚Thüringer Präventionsketten‘ umsetzen, welches auf besonders bedürftige Familien mit Kindern von ihrer Geburt an bis zu einem Alter von zehn Jahren ausgerichtet ist. Ebenso förderfähig sind Sachausgaben, unter anderem für zielgruppenspezifische analoge oder digitale Bürgerumfragen, Datenanalysen sowie Machbarkeitsstudien, für die Durchführung von Netzwerkveranstaltungen sowie Konferenzen bis hin zur Erstellung barrierefreier Broschüren oder Informationsfilme.“

Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte können beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag zur Förderung von Planungspersonal stellen, um so die Umsetzung der sozialpolitischen Ziele besser steuern zu können.

Weitere Informationen: www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/sozialstrategierichtlinie-2-1-integrierte-sozialplanung