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Übergangsregelung zur Nachbarschaftshilfe tritt am 1. September in Kraft

28.08.2023

Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Dank der Hilfe ihrer Familien ist dies auch in vielen Fällen möglich. Oft kommen die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen aber schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und benötigen Unterstützung. Dafür wurden im Frühjahr dieses Jahres per Landesverordnung die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe und der Unterstützungsangebote im Alltag ausgebaut.

Demzufolge haben alle Menschen mit einem Pflegegrad Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich, wenn sie sich in häuslicher Pflege befinden. Diesen Entlastungsbetrag können sie für Angebote zur Unterstützung im Alltag durch Nachbarn, Freunde und Bekannte oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einsetzen. Dazu zählen beispielsweise stundenweise Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfeleistungen, die Begleitung zum Arzt oder bei Spaziergängen oder auch Unterstützungsleistungen beim Vorlesen und Ausfüllen von Formularen.

Dafür müssen sich die Helfenden vorab bei ihrer Pflegekasse für die Nachbarschaftshilfe registrieren lassen. Voraussetzung ist, dass die helfende Person einen von den Pflegekassen für die Nachbarschaftshilfe anerkannten Kurs absolviert hat. Da dies bisher nicht möglich war, haben sich das Thüringer Sozialministerium und die Landesverbände der Pflegekassen, die Pflegekassen sowie die Private Pflegeversicherung in Thüringen auf eine Übergangsregelung verständigt, die ab dem 1. September 2023 in Kraft tritt:

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer können sich bei ihrer Pflegekasse übergangsweise auch ohne die Absolvierung eines entsprechenden Kurses registrieren. Der Kurs ist bis spätestens zum 31. Dezember 2024 nachzuholen und ein entsprechender Teilnahmenachweis innerhalb des Übergangszeitraums unaufgefordert bei der Pflegekasse einzureichen. Andernfalls verfällt die Registrierung zum 1. Januar 2025 automatisch. Eine reguläre Registrierung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer ist nur mit einem anerkannten Kurs für jeweils fünf Jahre möglich.

Erste Kurse starten ab dem 1. September 2023. Bis zum Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2024 soll das Angebot in Thüringen entsprechend des Bedarfs ausgebaut werden. Danach gilt ausschließlich die ursprüngliche Regelung. Das heißt, der Kurs ist immer Voraussetzung für die Registrierung zur Erbringung nachbarschaftlicher Unterstützungsangebote und Hilfeleistungen im Alltag.

Dazu Sozialministerin Heike Werner: „Ich bin froh, dass es nun eine pragmatische Lösung gibt. Der gewählte Übergangszeitraum von mehr als einem Jahr wird es allen Helferinnen und Helfern ermöglichen, einen passenden Kurs zu finden und zu absolvieren. Uns alle eint das gleiche Ziel: Wir wollen zusätzliche Unterstützungsangebote in der häuslichen Pflege schaffen und ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich fördern.“

Der Leiter der vdek Landesvertretung Thüringen, Dr. Arnim Findeklee, ergänzt: „Mit der Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen werden aus Sicht der Pflegekassen die Unterstützungsangebote sinnvoll erweitert. Die Pflegebedürftigen erhalten konkrete Hilfe im Alltag. Nachbarschaftshilfe leistet einen wertvollen Beitrag, um Pflegebedürftige lange in ihrer häuslichen Umgebung zu begleiten. Soziale Kontakte bleiben erhalten und Pflegebedürftige können ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen.“

Die Registrierung findet bei der Pflegekasse der helfenden Person statt. Interessierte Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer können sich demzufolge für weitere Informationen und Formulare an ihre eigene Pflegekasse wenden.

Online-Informationen zu den Unterstützungsangeboten Pflegebedürftiger im Alltag: https://www.tmasgff.de/gesundheit/pflege/aupa