Inhaltselment überspringen 

Workshop „Barrierefreie Gesundheitsversorgung für Frauen mit Behinderungen“

12.04.2024

In der gesundheitlichen Versorgung von Mädchen und Frauen mit Behinderungen steht das Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen. Bauliche Barrieren und fehlende Beratungszeiten sind dabei nur eine Seite der Medaille. Nicht selten sehen sich Frauen mit Behinderungen mit Kommunikationsschwierigkeiten konfrontiert, die eine adäquate Behandlung ihrer Beschwerden beeinträchtigen, besonders dann, wenn sie eine kognitive Behinderung haben.

„Eine adäquate und passgenaue Gesundheitsversorgung für Frauen mit Behinderungen in Thüringen sicherzustellen ist von hohem Stellenwert“, so Gabi Ohler, Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaates Thüringen. Staatliche Stellen sind nach Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, Frauen mit Behinderungen zu ermöglichen, ihre Rechte gleichberechtigt mit anderen genießen zu können.

„Wir führen deswegen den Workshop „Barrierefreie Gesundheitsversorgung für Frauen mit Behinderungen durch“, teilt die Gleichstellungbeauftragte mit. Dieser findet am Mittwoch, dem 17. April 2024 ab 13:30 Uhr im Steigerwaldstadion statt. Einen besonderen Fokus legt der Workshop dabei auf Frauen mit kognitiven Behinderungen.

„Mithilfe unterschiedlicher Kenntnisse verschiedener Fach- und Blickrichtungen sollen mögliche Schwachstellen und Lösungsideen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Frauen mit kognitiven Behinderungen aufgedeckt und diskutiert werden. Die Ergebnisse des Workshops sollen in die anstehende Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und in die (Weiter-) Entwicklung von Maßnahmen einfließen“, beschreibt Gabi Ohler die Zielrichtung des Workshops.

Der Workshop wird durch die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. unterstützt.

Hintergrund:

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist im Thüringer Maßnahmenplan festgehalten. Er enthält die Vorgabe, dass im Bereich der Gesundheitspolitik die notwendigen Rahmenbedingungen für eine adäquate medizinische und psychosoziale Versorgung von Mädchen und Frauen mit Behinderung geschaffen werden sollen. Die bisherigen Maßnahmen im Handlungsfeld IX „Frauen mit Behinderungen“ fokussieren größtenteils auf körperliche Behinderung oder Beeinträchtigung bzw. dem Abbau baulicher Barrieren. Maßnahmen, welche die medizinische Versorgung von Frauen mit kognitiven Behinderungen verbessern sollen, sind bislang unterrepräsentiert.