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Zwei Millionen Euro extra für besonders belastete jugend- und soziokulturelle Einrichtungen

26.03.2021

Sozialministerin Heike Werner: „Soziale und kulturelle Teilhabe vor Ort auch während der Corona-Pandemie ermöglichen"

Im Rahmen der Armutspräventionsrichtlinie fördert der Freistaat Thüringen mit zusätzlichen zwei Millionen Euro 24 jugend- und soziokulturelle Einrichtungen, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind.

Die finanziellen Mittel, die vom Land selbst und der EU-Kommission kommen, tragen zur Stabilisierung und Absicherung der quartiersbezogenen, niederschwelligen Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangebote bei. Auch die Schließungen von Einrichtungen sollen dadurch abgewendet werden, sodass niederschwellige Angebote auch weiterhin unterbreitet und kommunale Netzwerke gestärkt werden können.

Dazu sagt Sozialministerin Heike Werner: „Viele jugend- und soziokulturelle Einrichtungen haben uns gemeldet, dass sie die Qualität und Quantität ihrer Angebote und Beratungen unter Einhaltung der notwendigen Vorgaben zu Kontaktbeschränkungen und Hygieneschutz nur mit zusätzlichem Personal abdecken können. Denn Gruppen müssen geteilt, Beratungszeiten ausgedehnt und neue Medien zur Ansprache und Kontaktaufnahme der Menschen gefunden werden. Darauf haben wir reagiert. Wir wollen sicherstellen, dass allen Menschen mit Beratungsbedarfen Möglichkeiten zur Hilfe zur Verfügung stehen. Deshalb stärken wir die Netzwerke und Angebote vor Ort durch die Möglichkeit zusätzlicher personeller Ressourcen.“

Mit der Förderung sollen etablierte Projekte abgesichert werden, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen jeglichen Alters Zugang zu gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe ermöglichen. Weil sich in verschiedenen Bereichen, wie z.B. durch Wohnungs- und Mietzahlungsproblematiken oder den Verlust der Arbeit, Problemlagen verschärft haben, werden auch quartiersbezogene, niederschwellige Beratungs- und Informationsangebote unterstützt. Pro Projekt sind maximal jeweils zwei Personalstellen ab März 2021 für ein Jahr förderfähig.

 

 

Hintergrund:

Im Zuge eines Konzeptauswahlverfahrens des Thüringer Sozialministeriums wurden Projektträger in ganz Thüringen ermittelt, die durch die Corona-Pandemie oder deren Auflagen personellen Zusatzbedarf glaubhaft machen konnten. Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln werden keine neuen Strukturen gefördert, sondern bestehende Angebote und Projekte unterstützt.

Die Rahmenbedingungen für eine Förderung setzt der Fördergegenstand 2.2 der Armutspräventionsrichtlinie. Diese entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen zur Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention.

Die Sicherung von Einrichtungen und Angeboten der sozialen Infrastruktur entspricht den Zielsetzungen des operationellen Programms und der ESF-Armutspräventionsrichtlinie.