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Zwei weitere bestätigte Covid-19-Infektionen im Saale-Orla-Kreis

10.03.2020

Im Saale-Orla-Kreis gibt es zwei weitere Personen, bei denen eine Covid-19-Infektion nachgewiesen wurde. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Thüringen auf vier.

Die beiden neuen Patienten sind Kontaktpersonen des ersten Thüringer Covid-19-Erkrankten. Laut des örtlichen Gesundheitsamtes handelt es sich um eine 43-jährige Frau und einen 19-jährigen Mann. Beide hätten im Februar auch leichte Erkältungssymptome gezeigt. Die Betroffenen wurden umgehend informiert.

In den letzten Tagen waren insgesamt 178 Proben aus dem Saale-Orla-Kreis getestet worden. Einige Test brachten uneindeutige Ergebnisse und mussten zur Abklärung an die Charité nach Berlin geschickt werden. Von dort kam heute die Information über zwei positive Befunde.

Das Gesundheitsamt des Saale-Orla-Kreises hat alle notwendigen Maßnahmen zur Ermittlung weiterer Kontaktpersonen eingeleitet.

Gesundheitsministerin Heike Werner wird morgen in der Regierungsmedienkonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung über die Maßnahmen der Thüringer Landesregierung zur Vorbeugung einer Covid-19-Ausbreitung in Thüringen informieren.

Hintergrund:

Für die Bevölkerung ist nach wie vor wichtig, einer Ausbreitung von Covid-19 aber auch der Grippe durch grundlegende Hygienemaßnahmen vorzubeugen.

Als wichtigste vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Grippe oder Covid-19 gelten:

  • Häufiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife,
  • Husten und Niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbeuge
  • Verwendung von Einmaltaschentüchern

Personen mit Covid-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen bitte ihren Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktieren. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bitte nicht ins volle Wartezimmer setzen!

Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der Covid-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt in seinem Landkreis oder seiner kreisfreien Stadt wenden.