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Afrikanische Schweinepest

Allgemeine Informationen

 
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kann direkt von Tier zu Tier oder durch den Menschen indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge), Lebensmittel oder Futter in andere Gebiete übertragen werden.

Unachtsamkeit von Menschen gilt als Hauptübertragungsquelle der ASP.

Eine Verschleppung der ASP kann über Speisereste erfolgen, die von infizierten Haus-oder Wildschweinen stammen. In rohem Fleisch, gepökelten oder geräucherten Fleischwaren wie Schinken und Würsten (z.B. Salami) ist das Virus monatelang ansteckungsfähig.

Bitte beachten Sie daher unbedingt die folgenden Hinweise:

  • Bitte bringen Sie aus den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten keine fleischhaltigen Lebensmittel mit.

  • Entsorgen Sie Speisereste in dafür vorgesehene verschließbare Müllbehälter.

  • Lassen Sie nichts in der Natur zurück. Entsorgen Sie Reste bitte immer in der Abfalltonne.

Eine Übertragung ist auch durch virusbehaftete Kleidung und Geräte möglich.

Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche. Tote Wildschweine sollen daher so schnell wie möglich auf ASP untersucht werden.

Wenn Sie beim Waldspaziergang oder beim Pilze sammeln ein totes Wildschwein entdecken:

  • Bitte nichts anfassen.

  • Informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt.

  • Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen.

 
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Antworten auf häufig gestellte Fragen

für Wanderer, Urlauber, LKW-Fahrer und Pendler

Was ist die ASP?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Erreger ist ein großes, komplexes, behülltes DNA-Virus und stellt den einzigen Vertreter der Gattung Asfivirus in der Virusfamilie Asfaviridae dar. Das Virus besitzt einen Zeckenvektor (Lederzecken), in dem es sich vermehren und durch den es in Afrika auch übertragen wird. In Mitteleuropa spielt die Zecke jedoch als Überträger des Virus keine Rolle im Infektionsgeschehen. Die Krankheit endet für die Tiere in der Regel tödlich. Es gibt keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. Der Mensch kann sich nicht infizieren.

Warum wird gilt die ASP als so gefährlich?

Die ASP gilt aufgrund ihrer nicht vorhersehbaren Ausbreitung, der aktuell fehlenden Impfmöglichkeit und den damit bedingten Schwierigkeiten ihrer Bekämpfung beim Wildschwein sowie den mit dem Auftreten der ASP verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen als eine der bedeutendsten und verlustreichsten Tierseuchen bei den Schweinen.

Wie wird das ASP-Virus übertragen?

Das Virus der Afrikanische Schweinepest befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine). ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen.

  • Direkte Übertragung durch Kontakt von Tier zu Tier. Besonders effizient ist die Übertragung über Blut (Schweiß). Kleinste Bluttropfen reichen für eine Infektion aus

  • Indirekte Übertragung über kontaminierte Materialien, wie z.B. Speiseabfälle/Lebensmittelreste, Kadaverreste, Futtermittel, kontaminierte Gegenstände!

  • Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die ASP-Übertragung durch Zecken in Deutschland nicht von Bedeutung.

Beachte!

  • Virusausscheidung über alle Se- und Exkrete, sie sind i.d.R. 20 – 60 Tage hochinfektiös.

  • Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg (wenige Tropfen sind ausreichend!)

  • Auch Jagdtourismus kann ein Übertragungsweg der ASP werden durch Trophäen, Fleisch, kontaminierte Werkzeuge, Kleidungsstücke oder Transportfahrzeuge aus Risikoregionen.

Wie hat sich das Virus ausgebreitet?

Die Afrikanische Schweinepest wurde 2007 durch ein Transportschiff von Afrika nach Georgien gebracht. Von dort breitete sich die Tierseuche weiter aus. Betroffene Länder sind unter anderem die Ukraine, Weißrussland, die Russische Föderation, Litauen, Polen, Lettland, Estland, Ungarn, Tschechien und Deutschland. Die Tierseuche zieht also langsam von Osten nach Westen, Einträge wurden auch in Belgien und Italien sowie weltweit in Asien und Südamerika gemeldet. Das bedeutet, dass die Afrikanische Schweinepest keine Erkrankung ist, die nur einmal auftritt und dann wieder verschwindet. Es ist zu befürchten, dass wir in den kommenden Jahren vermehrt mit Ausbrüchen rechnen müssen.

Wo kommt die ASP in Deutschland bisher vor?

In Deutschland ist das Virus bisher in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg nachgewiesen. Ein erster Nachweis bei Hausschweinen in Niedersachsen erfolgte im Juli 2022. Polen, die baltischen Staaten und weitere osteuropäische Länder sind ebenfalls betroffen. Außerdem ist die ASP in einigen afrikanischen Ländern, Russland und China verbreitet.

Ist die ASP bereits in Thüringen aufgetreten?

In Thüringen ist die ASP noch nie aufgetreten. Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung des Virus nach Thüringen haben daher oberste Priorität.

Wie lange kann das Virus außerhalb des Wirtes überleben?

Das Virus besitzt eine hohe Widerstands- und Überlebensfähigkeit, es kann

in der Umwelt

  • bis zu 10 Tage in Kot

  • bis zu 70 Tage in Blut (Schweiß) bei Raumtemperatur

  • bis zu 18 Monate in gekühltem Blut (Schweiß)

  • bis zu 205 Tage in blutverseuchtem Erdboden

  • bis zu 190 Tagen an Holzteilen

in Lebensmitteln:

  • bis zu 15 Wochen in gekühltem Fleisch

  • bis zu 6 Monate in konserviertem Schinken

  • bis zu 30 Tagen in Salami

  • bis zu 399 Tagen in Parma-Schinken

  • bis zu 6 Jahren in Gefrierfleisch

gegenüber Erhitzungsprozessen

  • 3 h bei 50°C

  • 70 Minuten bei 56°C

  • 20 Minuten bei 60°C

gegenüber Chemikalieneinwirkung

  • im pH-Bereich von 3,0 bis 13,4 bleibt das Virus stabil

  • Desinfektion möglich mit säurebasierten Desinfektionsmitteln z. B. Peressigsäure, Zitronensäure, auch geeignet Natriumhydroxid (NaOH), Hypochlorid, Formalin, Phenole

überleben.

Kontaminierte Tierkadaver sind ein wichtiges Virus-Reservoir! Verendete Wildschweine sind 3–5 Wochen infektiös, an schlammigen und schattigen Plätzen bis zu einem halben Jahr!

Welche Symptome hat ein erkranktes Tier?

Die Symptome sind leider relativ unspezifisch. Die Wildschweine können Blutungen (Nase, Haut, blutiger Durchfall) haben, aber auch Fieber, Schwäche, Atemprobleme und Bewegungsstörungen können auftauchen. Da bis zu 90 Prozent der infizierten Tiere sterben, ist auch bei Fallwild (Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache) und Unfallwild daran zu denken, dass es sich hier um Tiere mit einer ASP-Infektion handeln könnte.

Diese Krankheitserscheinungen können in unterschiedlicher Ausprägung bei infizierten Tieren auftreten:

  • hohes Fieber ab dem dritten Tag nach der Infektion (>41°C)

  • reduzierte Futteraufnahme bzw. Appetitlosigkeit (Anorexie)

  • ab Tag 5 bzw. 6 Abmagerung

  • Abgeschlagenheit, mitunter verringerte Fluchtbereitschaft

  • erhöhte Atemfrequenz

  • Diarrhoe (Durchfall)

  • Lungenentzündungen, Bindehautentzündung

  • unsicherer, torkelnder Gang (Ataxie) (Tag 8)

  • Schläfrigkeit (Somnolenz) (Tag 8/9)

  • Ruderbewegungen, Bewegungsstörungen, Desorientiertheit

  • Tod nach 6 bis 10 Tagen bei nahezu 100% der infizierten Tiere und Altersgruppe.

Diese Symptome treten auch bei vielen anderen Erkrankungen, wie z. B. Klassischer Schweinepest, auf, eine sichere Diagnose kann nur im Labor gestellt werden. Das Fehlen von Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich um ASP handelt. Deshalb muss jedes Stück Fallwild vom Schwarzwild untersucht werden.

Wie lange ist die Inkubationsszeit?

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und ersten Krankheitserscheinungen, beträgt in der Regel vier Tage, kann aber grundsätzlich zwischen zwei und etwa 15 Tagen liegen.

Welche vorbeugenden Maßnahmen kann jeder Einzelne ergreifen?

Es gibt Anhaltspunkte, dass das ASP-Virus durch das Verfüttern von Speiseabfällen auf gehaltene Schweine bzw. durch das unachtsame Wegwerfen von Lebensmitteln in der Natur auf Wildschweine übertragen wurde. Dies ist der Hauptübertragungsweg über größere Entfernungen bei Neuausbrüchen in bis dahin ASP-freien Gebieten. Dabei ist vor allem Reiseproviant (Salami, Schinken, alle Rohwursterzeugnisse) und gekühltes Fleisch besonders gefährlich, da das ASP-Virus in diesen Erzeugnissen monatelang überleben kan

Was kann ich tun?

  • Schweineprodukte aus betroffenen Gebieten nicht nach Deutschland mitnehmen!

  • Am Rastplatz/Parkplatz keine Speisereste in unverschlossene Mülleimer werfen (am besten wieder mitnehmen und woanders in wildschweinsicheren, verschließbaren Mülleimer entsorgen).

  • Die Augen offenhalten und Wildschweinkadaver melden.

Informieren Sie sich, wo die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist. Dies geht zum Beispiel über die Internet-Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes. Hier werden neue Ausbrüche in einer Karte dargestellt: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/

Falls Sie bereits in einem ASP-Ausbruchsland sind, werden Sie in den betroffenen Gebieten Schilder finden, auf denen in der Landessprache vor der Afrikanischen Schweinepest gewarnt wir

Beispiele für Afrikanische Schweinepest in unterschiedlichen Sprachen:

  • Russisch: Африканская чума свиней

  • Polnisch: Afrykański pomór świń

  • Tschechisch: Africký mor prasat

  • Ukrainisch: Африканська чума свиней

Essen Sie Lebensmittel, die vom Schwein gewonnen werden, direkt in dem Gebiet und werfen Sie Reste in einen wildschweinsicheren Mülleimer mit verschließbarem Deckel oder nehmen Sie sie mit in die Unterkunft und entsorgen Sie sie dort. Bringen Sie diese Lebensmittel nicht mit nach Deutschland.

  • Das Mitbringen von tierischen Erzeugnissen aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union zum persönlichen Verbrauch („Reiseproviant”) beziehungsweise der Fernabsatz von Kleinsendungen an tierischen Lebensmitteln per Post aus Drittländern ist seit dem Jahr 2004 EU-weit verboten

  • Jede Bürgerin und jeder Bürger und insbesondere Reisende müssen ganz konsequent dieses Verbot einhalten, um eine ASP-Einschleppung nach Deutschland mit ihren enormen wirtschaftlichen Folgeschäden zu verhindern. An dieser Stelle setzt derzeit die Vorbeugung in Deutschland an. Seit mehreren Jahren finden daher Plakataktionen an den Autobahnraststätten statt und an Reisende werden Flyer zur ASP in verschiedenen Sprachen verteilt.

  • Falls Sie erst auf der Rückreise feststellen, dass in dem Gebiet, in dem Sie waren, die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist, nehmen Sie die Lebensmittel mit nach Hause und entsorgen Sie sie dort. Werfen Sie sie nicht auf dem Parkplatz in die Landschaft.

  • Wenn Sie sich in der Umgebung von Wildschweinen aufhalten, zum Beispiel beim Wandern, Klettern, Slacken, Angeln, Kanufahren, Reiten, Inline-Skaten, Laufen, Mountainbiken oder ähnlichem, halten Sie die Augen offen nach kranken (siehe Klinik) oder toten Wildschweinen. Die liegen oft recht versteckt, aber falls Sie sie entdecken, sollten Sie die Behörden informieren.

Warum sollten keine Fleischprodukte aus anderen Ländern mitgenommen werden?

Das ASP-Virus ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches Fleisch kann für andere Schweine infektiös sein. In tiefgekühlten oder rohen/geräucherten Fleischprodukten (Salami, Schinken) kann das Virus monatelang überleben. Um keine Tierseuchen (also nicht nur ASP) einzuschleppen, ist das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Nicht-EU-Ländern untersagt. Reisende sollten generell darauf achten, Speisereste nur in fest verschlossenen Müllbehältern zu entsorgen.

Was ist zu beachten, damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet?

Alle können helfen, dass sich die Afrikanische Schweinepest nicht weiter ausbreitet:

  • Küchenabfälle oder Essensreste dürfen grundsätzlich nicht an Haus- oder Wildschweine verfüttert werden!

  • Lassen Sie keine Speisereste in der Natur zurück. Wildschweine gibt es überall in Deutschland.

  • Bringen Sie keine Lebensmittel mit Schweinefleisch aus Gebieten, die von ASP betroffen sind, mit. Das Mitbringen von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Milch aus Ländern außerhalb der Europäischen Union ist verboten.

  • Betreten Sie unaufgefordert keine Tierhaltungen.

  • Melden Sie tot aufgefundene Wildschweine an das zuständige Veterinäramt.

Was ist bei der Entsorgung von Speiseabfällen zu beachten?

Schweinefleischhaltige Speiseabfälle sind in geschlossenen Müllbehältern wildschweinsicher zu entsorgen. Das gilt für das Vesperbrot an der Autobahnraststätte genauso, wie für die übrig gebliebene Wurst an der Grillstelle im Wald. Werfen Sie derartige Abfälle nicht in der freien Landschaft weg!

Die Verfütterung von Speiseresten und Speiseabfällen an Nutztiere ist generell verboten. Dies gilt auch für Wildschweine, die in Schaugehegen gehalten werden.

Können Menschen erkranken, die Fleisch von infizierten Schweinen/Wildschweinen essen?

Nein, es erfolgt keine Ansteckung durch den Verzehr von (Wild-)Schweinefleisch. Unabhängig von ASP sollte beim Zubereiten immer die Küchenhygiene beachtet werden: die Kühlkette einhalten, rohes Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und zubereiten., das Fleisch auf über 70 Grad Celsius erhitzen.

Wie wird sichergestellt, dass kein infiziertes Fleisch in den Handel gelangt?

Der Handel mit (Wild-)Schweinefleisch aus Gebieten mit ASP, ist nach EU-Recht untersagt. Dabei geht es nicht um die menschliche Gesundheit, denn ASP stellt für Menschen keine Gefahr dar. Hintergrund ist vielmehr die Tiergesundheit. Wird infiziertes Schweinefleisch falsch behandelt oder entsorgt, könnte dadurch die Seuche verbreitet werden.

Welche Rolle spielen Raubtiere und Aasfresser (Fuchs, Marderhund, Greifvögel, Raben, Krähen) und insbesondere der Wolf bei der Verbreitung?

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Raubtiere und Aasfresser bei der Verbreitung der ASP eine besondere Rolle spielen. Eine mechanische Vektorfunktion (Verschleppung virushaltiger Kadaverteile, Kontamination des Fells/Gefieders) für Raubtiere und Aasfresser (Säuger, Vögel etc.) kann zwar nicht ausgeschlossen werden, eine Vermehrung des Virus findet in bzw. auf diesen Tieren aber nicht statt. Der Wolf ist hier keine Ausnahme. Auch wenn er weiter wandert als andere Raubtiere, wird davon ausgegangen, dass er keine Nahrungsvorräte mitnimmt und das kontaminierte Fell putzt. Eine Darmpassage überlebt das Virus nicht.

Gibt es einen Impfstoff?

Nein, zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest.

Zum aktuellen Stand der Impfstoffentwicklung berichtet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI):

Was passiert, wenn die ASP bei Wildschweinen auftritt?

Tritt die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen auf, werden von der zuständigen Behörde umgehend Schutzzonen (=Restriktionszonen) eingerichtet. Direkt um den Fundort wird die sogenannte Sperrzone II eingerichtet. Das ist das Gebiet, in dem formal davon auszugehen ist, dass dort infizierte Wildschweine vorhanden sind. Um die Sperrzone II wird die Sperrzone I, die sogenannte Pufferzone eingerichtet. In der Sperrzone I werden keine infizierten Tiere erwartet, jedoch ist hier das Risiko für einen Eintrag der Tierseuche erhöht. Es findet ein verstärktes Monitoring (Untersuchung von Wildschweinen) statt.

Optional kann die zuständige Behörde eine Kernzone innerhalb der Sperrzone II abgrenzen. In diesem Gebiet sind weiterreichende zusätzliche Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen möglich.

Die Ausdehnung der Zonen wird von einer Sachverständigengruppe festgelegt. In die Entscheidung fließen die Erfahrungen aus der ASP-Bekämpfung in anderen Mitgliedstaaten der EU sowie Erkenntnisse zu Wildschweindichte, besonderen Lebensräumen, natürlichen und künstlichen Barrieren, Jahreszeit und natürlichen Gegebenheiten ein. Die Belange der verschiedeneren Interessengruppen (Landwirtschaft, Jagd, Fleischwirtschaft) werden dabei abgewogen und berücksichtigt.

Wird es bei einem ASP Ausbruch Einschränkungen in der Jagdausübung geben?

Im Seuchenfall wird es Einschränkungen in der Jagdausübung geben. Da in der Sperrzone II davon ausgegangen wird, dass sich dort infizierte Tiere aufhalten können, ist eine strikte Jagdruhe einzuhalten, um eine weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern. Eine Wanderung von Wildschweinen unter allen Umständen soll vermieden werden. Untersuchungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass bei Nichteinhaltung der Jagdruhe die ASP oft weiterverbreitet wurde.

In der Sperrzone II erfolgt nun eine gezielte, behördlich organisierte Entnahme der Wildschweine mit Hilfe von registrierten, für diese Tätigkeit geschulten Jagdausübungsberechtigten. Es bleibt oberste Prämisse, die Tiere nicht unnötig zu beunruhigen und hohe Biosicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit das Virus nicht weitergetragen wird. Regelungen in der Sperrzone I werden im Seuchenfall von der zuständigen Behörde gesondert festgelegt.

Was tue ich, wenn ich ein totes Wildschwein finde?

Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt. Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen. Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen. Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.

Bitte melden Sie daher tot aufgefundene Wildschweine immer den  zuständigen Veterinärbehörden!

Bitte denken Sie an die Möglichkeit, dass Sie selbst die Tierseuche an Ihrer Kleidung weitertragen könnten. Das heißt, wenn Sie Kontakt zu dem Kadaver hatten oder auch nur denken, dass die Möglichkeit besteht, sollten Sie Ihre Kleidung und Schuhe gründlich reinigen und desinfizieren. Das Virus überlebt bei 56 °C 70 Minuten und bei 60 °C 20 Minuten. Dementsprechend sollten Sie Ihre Waschprogramme auswählen. Es versteht sich von selbst, dass mit dieser Kleidung nicht in den Wald oder in den Schweinestall gegangen wird, bevor sie nicht ausreichend gereinigt wurde.

Ist ein Spaziergang im Wald weiterhin möglich?

Ja, der Waldspaziergang – auch mit Hund – ist weiterhin möglich. Die allgemeine Vorsicht gegenüber Wildtieren sollte aber beachtet werden. Im Falle eines ASP-Ausbruchs kann das Betreten von Waldgebieten eingeschränkt werden. Grundsätzlich dürfen mit rotweißem Flatterband abgesperrte Waldstücke nicht betreten werden.

Was ist zu tun, wenn mein Hund Kontakt zu potenziell infektiösen Material hatte (z.B. Wildschweinkadaver)?

Die ASP ist für Menschen und Hunde ungefährlich, allerdings können beide das Virus (weiter-) verschleppen!

Falls Hunde mit einem Wildschweinkadaver in Kontakt gekommen sind, wird Folgendes empfohlen: Das Tier gründlich waschen. Als Reinigungsmittel sind Seifenwasser oder für die Tierwäsche vorgesehene Handelspräparate zu verwenden. Beachten Sie, dass Wildschweine auch andere Krankheitserreger in sich tragen können wie zum Beispiel das Virus der Aujeszkyschen Krankheit, welche u.a. für Hunde ansteckend sein können.

 
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Weitere Informationen

Friedrich-Loeffler-Institut

Auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts finden Sie weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sowie aktuelle Ausbruchszahlen.

Bundeslandwirtschaftsministerium

Auch auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums finden Sie weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest.