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Afrikanische Schweinepest

Informationen für Jäger

 
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine bekämpfungspflichtige Tierseuche, d.h. jeder zur Jagdausübung Befugte muss beim Vorliegen von verdächtigen Symptomen unverzüglich das zuständige Veterinäramt darüber informieren (§ 24 BJagdG).

Zur Früherkennung einer Einschleppung der ASP ist es besonders wichtig, jedes tot aufgefundene Wildschwein dem zuständigen Veterinäramt zu melden und für die Untersuchung (passives Monitoring) bereitzustellen. Das Aneignungsrecht bleibt davon unberührt. Eine Aufwandsentschädigung wird nach Prüfung für jedes Stück Fall-/Unfallwild ausbezahlt, welches zur Untersuchung gelangt.

 
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Weiterführende Informationen zur ASP

Präventivmaßnahmen

  • Intensivierung der Bejagung des Schwarzwildes zur Reduktion der Population und passive Überwachung/Früherkennung! – die wichtigsten Aufgaben der Jäger, insbesondere entlang der Autobahnen und Bundesstraßen mit hohem Transitanteil und im Osten Thüringens;

  • kontinuierliche Beteiligung am ASP-/Schweinepest-Monitoring (Blutproben einsenden)

  • sich auffällig verhaltendes Schwarzwild (Lähmungserscheinungen, mangelnde Erregbarkeit (Apathie) und verendete Wildschweine/Unfallwild einer Untersuchung zuführen! (immer das zuständige Veterinäramt informieren!)

  • besondere Wachsamkeit ist bei folgenden Feststellungen geboten:

    • vermehrt auftretendes Fallwild (akutes Verenden),

    • erlegte Tiere mit Blutungen in der Haut, Unterhaut, Organen, blutige Lymphknoten, vergrößerte Milz

  • Jagdtourismus in von ASP betroffene Gebiete vermeiden;

  • allgemein bekannte grundlegende Hygienemaßnahmen beachten; d.h. sauberes Arbeitswerkzeug und saubere Kleidung, aber auch Schutzhandschuhe gehören dazu

Klinische Symptome der ASP – unabhängig vom Alter der Tiere

Diese Krankheitserscheinungen können in unterschiedlicher Ausprägung bei infizierten Tieren auftreten:

  • hohes Fieber ab dem dritten Tag nach der Infektion (>41°C)

  • reduzierte Futteraufnahme bzw. Appetitlosigkeit (Anorexie)

  • ab Tag 5 bzw. 6, Abmagerung

  • Abgeschlagenheit, mitunter verringerte Fluchtbereitschaft

  • erhöhte Atemfrequenz

  • Diarrhoe (Durchfall)

  • Lungenentzündungen, Bindehautentzündung

  • unsicherer, torkelnder Gang (Ataxie) (Tag 8)

  • Schläfrigkeit (Somnolenz) (Tag 8/9)

  • Ruderbewegungen, Bewegungsstörungen, Desorientiertheit

  • Tod nach 6 bis 10 Tagen bei nahezu 100% der infizierten Tiere und Altersgruppen

Diese Symptome treten auch bei vielen anderen Erkrankungen, wie z. B. Klassischer Schweinepest, auf, eine sichere Diagnose kann nur im Labor gestellt werden. Das Fehlen von Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich um ASP handelt, deshalb muss jedes Stück Fallwild vom Schwarzwild untersucht werden!

Zu den Organveränderungen, die im Zuge einer ASPV-Infektion auftreten, gehört fast immer ein Lungenödem, d.h. eine Wasser- bzw. Schaumansammlung in den Atemwegen. Am lebenden Tier fallen Atemnot und „Schaum“ vor der Rüsselscheibe auf.

Für den Jäger sind neben den für die „Lebendbeschau“ wichtigen Merkmalen einer ASP-Infektion Veränderungen an den inneren Organen von besonderer Bedeutung. Sollten diese nach Erlegung eines Stückes Schwarzwild festgestellt werden, müssen sofort besondere Hygienevorschriften beachtet werden.

Meldung und Probenentnahme

Im Tierseuchenfall ist das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt verantwortlich für die Verfahrensabläufe (z.B. Probennahme) bei den Jagden.

Fallwild und Unfallwild sind selbstverständlich dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

 
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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich als Jäger ein an der ASP erkranktes Stück Schwarzwild?

Die Infektion führt beim Schwarzwild zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Nicht selten treten auch Durchfall und Blutungen auf. Erkrankte Tiere zeigen oft nur eine geringe Fluchtbereitschaft, wirken desorientiert und träge. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt innerhalb von ein bis zwei Wochen bei infizierten Schweinen zum Tod. Beim Aufbrechen deuten vergrößerte „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder der Unterhaut auf eine ASP-Infektion hin. In der Lunge und den Atemwegen kann sich schaumiges Exsudat befinden. Das Fehlen solcher Symptome schließt jedoch die Afrikanische Schweinepest nicht aus. Daher ist bei allen verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild oder verendetes Unfallwild) eine Laboruntersuchung auf ASP durchzuführen.

Wie ist im Fall eines Todfundes vorzugehen?

Wegen des erhöhten Risikos der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland ist verendet aufgefundenes Schwarzwild bei unklarer Todesursache (kein Unfallwild) zunächst an Ort und Stelle zu belassen und umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitzuteilen. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen, insbesondere über Art und Umfang der Probenahme, Bergung und Entsorgung bzw. Zuführung solcher Stücke an das Untersuchungsamt. Die Einsendung des gesamten Tierkörpers ist gewünscht.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Dichte der Schwarzwildpopulation und dem ASP-Seuchenrisiko?

Nach allem, was über die ASP bekannt ist, ist die Absenkung der Schwarzwildbestände eine entscheidende Voraussetzung zur Minimierung der Risiken eines Seucheneintrags und zur Verhinderung einer schnellen Seuchenausbreitung bei einem Ausbruch. Je höher die Schwarzwildbestände im Land sind, desto schneller wird sich die ASP im Falle eines Seucheneintrags ausbreiten. Eine hohe Bestandsdichte wirkt wie ein „Brandbeschleuniger“.

Was hat es mit dem ASP Monitoring auf sich?

Je früher ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im heimischen Schwarzwildbestand festgestellt wird, desto besser ist dieser unter Kontrolle zu bekommen. Nur durch eine flächendeckende Beteiligung der Jägerschaft am ASP-Monitoring können ein Seucheneintrag zeitig erkannt und die notwendigen seuchenrechtlichen Maßnahmen durchgeführt werden. Daher sind die Jäger aufgefordert, Proben für die Laboruntersuchung zu entnehmen und an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) einzusenden („Blutentnahmeröhrchen“, Bluttupferproben). Besonders wichtig ist die Untersuchung von verendet aufgefundenen Tieren (Fallwild, verendetes Unfallwild) sowie von Tieren mit Krankheitserscheinungen, sog. bedenklichen Merkmalen.

Welche Biosicherheitsmaßnahmen sind bei der Jagd zu beachten?

Bei der Schwarzwildjagd gilt:

  • Kontakt der Jagdhunde zu Fallwild und erlegten Wildschweinen nach Möglichkeit vermeiden.

  • Schwarzwild-Aufbruch, Speiseabfälle und Schlachtreste nicht zur Kirrung verwenden. Speiseabfälle und Essensreste nicht im Revier entsorgen.

  • Aufbruch und Decke von Schwarzwild nicht ins Revier zurückbringen, sondern als Abfall entsorgen. Zuführung des Schwarzwildaufbruchs über die Verwahrstellen zur Tierkörperbeseitigung.

Weitere Biosicherheitsmaßnahmen:

  • Speiseabfälle tierischer Herkunft sind für Schwarzwild unzugänglich zu entsorgen

  • Werden Auffälligkeiten (Fallwild, abgekommene Tiere, oben beschriebene Merkmale) festgestellt, ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren.

  • Bei Reisen in Regionen mit einem ASP-Verdacht oder -Ausbruch bei Haus- und/oder Wildschweinen ist besondere Sorgfalt geboten, damit das ASP-Virus nicht nach Deutschland mitgebracht wird. Sofern das eigene Fahrzeug zur Jagdreise mitgenommen wird, muss es vor der Rückkehr sehr gründlich gereinigt werden. Dies gilt vor allem für den Unterboden.

  • Besonders effizient ist die Virusübertragung über Schweiß (Blut). Kleinste Bluttropfen infizierter Schweine reichen für eine Infektion aus! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Besondere Vorsicht gilt beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen der nicht verwertbaren Teile.

  • Mit Jagdbekleidung/ -ausrüstung/ -hund dürfen schweinehaltende landwirtschaftliche Betriebe nicht aufgesucht werden.

  • Bei Kontakt mit infektiösen Material oder bei Verdacht darauf, muss die Jagdausrüstung, Kleidung und Jagdstiefel sowie weitere Gerätschaften zum Beispiel Jagdwannen, Jagdmesser bis hin zu den Autoreifen gründlich gereinigt und gegebenenfalls auch desinfizieren werden.

    • Das Virus überlebt bei 56 °C 70 Minuten und bei 60 °C 20 Minuten. Dementsprechend sollten die Waschprogramme ausgewählt werden. Es versteht sich von selbst, dass mit dieser Kleidung nicht erneut auf die Jagd gegangen wird, bis sie ausreichend gereinigt ist.

  • Kein Schwarzwild aus anderen Revieren in die eigene Wildkammer aufnehmen.

Sollten Sie Jäger und Landwirt sein, ist im eigenen Interesse getrennte Schutzkleidung Pflicht.

Können Jagdhunde an ASP erkranken oder diese übertragen?

An ASP erkranken können Hunde nicht, die Seuche betrifft ausschließlich Schweine. Hunde können das Virus aber unter Umständen übertragen. Daher den Kontakt von Jagdhunden mit Fallwild oder erlegten Wildschweinen möglichst vermeiden.

Welche Auswirkungen auf die Jagd gibt es bei Ausbruch der ASP?

Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, werden vom zuständigen Veterinäramt Sperrzonen eingerichtet. In den betroffenen Gebieten wird eine verstärkte Fallwildsuche und -bergung erfolgen. Zur Eindämmung der Seuche sollten die Wildschweine in diesem Gebiet gehalten werden. Dazu sind verschiedene Maßnahmen möglich, beispielsweise zeitlich befristete Jagdverbote oder Umzäunungen. Auch das Betreten bestimmter Gebiete kann untersagt werden.

Welche Desinfektionen wirken gegen das ASP-Virus?

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist ein behülltes Virus mit einer hohen Widerstandsfähigkeit gegen Umwelteinflüsse. Viele eher basische Desinfektionsmittel inaktivieren das Virus nicht, säurebasierte dagegen schon.

Geeignete Desinfektionsmittel für den Tierhaltungsbereich finden Sie in der DVG-Desinfektionsmittelliste in der Spalte 7a ("viruzid", wirksam gegen behüllte und unbehüllte Viren) bzw. Spalte 7b ("begrenzt viruzid", wirksam gegen behüllte Viren):

www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150

zum Beispiel:

  • DESINTEC® FL-des GA forte (Fa. AGRAVIS Raiffeisen AG)

  • Neopredisan 135-1 (Menno-Chemie Vertrieb GmbH)

  • VENNO VET 1 (Menno-Chemie Vertrieb GmbH)

Einzelheiten zur Durchführung der Desinfektion und den Verfahren sind in den Empfehlungen des FLI über Mittel und Verfahren für die Durchführung einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion zu finden, darunter auch für die ASP.

https://desinfektions-rl.fli.de/de/home

Was muss bei Jagdreisen beachtet werden?

Vor Reiseantritt müssen Information bezüglich der Ausbruchsgebiete der ASP eingeholt werden. Regionen in Ausbruchsgebieten gilt es zu vermeiden.

Falls eine Reise in Ausbruchsgebiete nicht abgesagt werden kann, beachten Sie bitte die folgende Hinweise:

  • Beachtung der Beschilderung vor Ort (Warnhinweise werden in regelmäßigen Abständen um das Gebiet herum aufgestellt) und

  • Besondere Vorsicht und ein hohes Maß an Verantwortung walten lassen

  • Jagdtrophäen nicht mitnehmen, da auch durch diese das Virus übertragen werden kann

  • Wurst oder anderes wie beispielsweise Hundefutter im Ursprungsland und damit im Ausbruchsgebiet belassen

  • Wenn möglich nicht das eigene Fahrzeug benutzen

  • Den eigenen Hund und die eigene Jagdausrüstung zuhause lassen

  • Wenn die eigene Ausrüstung dennoch genutzt werden muss, ist diese als Risikomaterial zu betrachten und zu behandeln

Reinigung und Desinfektion erfolgt vor Verlassen des Ausbruchsgebiets und Sicherstellen keiner erneuten Kontamination – ist dies nicht möglich erfolgt die Behandlung vor Grenzübertritt

Reinigung dieser unter heißem Wasser mit entsprechendem Waschmittel zuerst grob, um den eingetrockneten Schmutz und gegebenenfalls Blut, Kot oder Gewebe zu entfernen

Darauf folgt eine Feinreinigung der Gegenstände

Darauf folgt die Desinfektion der Gegenstände: www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150 (Spalte 7a und 7b), zum Beispiel:

DESINTEC® FL-des GA forte (Fa. AGRAVIS Raiffeisen AG)

Neopredisan 135-1 (Menno-Chemie Vertrieb GmbH)

VENNO VET 1 (Menno-Chemie Vertrieb GmbH)

Stark kontaminierte Gegenstände, die nicht mehr gereinigt werden können, werden wildschweinsicher (Mülleimer mit verschließbarem Deckel) im Ausbruchsgebiet entsorgt.

 
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Kleine ASP-Fibel (barrierefrei)

Die Afrikanische Schweinepest - Praxishinweise für Jägerinnen und Jäger

Die ASP-Fibel dient einer umfassenden Aufklärung über die Tierseuche „Afrikanische Schweinepest“ (ASP). Informationen zur ASP benötigen nicht nur die Jägerschaft oder die Landwirte und Landwirtinnen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.