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Afrikanische Schweinepest

 
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Schutz vor dem Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Der Mensch kann sich nicht infizieren. Die Krankheit endet für Haus- und Wildschweine in der Regel tödlich. Es gibt keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest.

In Thüringen ist die ASP noch nie aufgetreten. Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung des Virus nach Thüringen haben daher oberste Priorität.

Die Tierseuchenlage in Bezug auf ASP in Deutschland ist dynamisch. Aktuelle Lagedarstellungen dazu können über die Homepage des Friedrich-Loeffler-Institus (FLI) unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/

 
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Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Afrikanische Schweinpest

Stand: 13.12.2021

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Der Mensch kann sich nicht infizieren. Die Krankheit endet für Haus- und Wildschweine in der Regel tödlich. Es gibt keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest.

Ist die Afrikanische Schweinepest für Menschen gefährlich?

Das Virus der Afrikanische Schweinepest befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine). ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen

Ist die Afrikanische Schweinepest bereits in Deutschland aufgetreten?

Seit 2014 breitet sich das Afrikanische Schweinepest-Virus in der Wildschweinepopulation sowie in Schweinebeständen im Osten Europas erheblich aus. Im September 2020 wurde das Virus nach Deutschland eingetragen: Der erste Nachweis der ASP erfolgte bei einem Wildschwein in der Gemeinde Schenkendöbern in Brandenburg. Seitdem breitete sich das Virus innerhalb der Wildschweinepopulation in einigen Regionen Brandenburgs und Sachsens aus. Vereinzelte Nachweise der ASP in Hausschweinebeständen erfolgten in Brandenburg sowie in Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt wurde ein tot aufgefundener Frischling in Mecklenburg-Vorpommern positiv getestet.

Ist die Afrikanische Schweinepest bereits in Thüringen aufgetreten?

In Thüringen ist die Afrikanische Schweinepest noch nie aufgetreten.

 
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Kleine ASP-Fibel (barrierefrei)

Die Afrikanische Schweinepest - Praxishinweise für Jägerinnen und Jäger

Die ASP-Fibel dient einer umfassenden Aufklärung über die Tierseuche „Afrikanische Schweinepest“ (ASP). Informationen zur ASP benötigen nicht nur die Jägerschaft oder die Landwirte und Landwirtinnen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger.

 
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Aktuelle Meldungen

Unterstützung der Ausbildung von Schwarzwildkadaversuchhunden in Thüringen

Die Erfahrungen der von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Bundesländer (Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben gezeigt, dass speziell ausgebildete ASP-Kadaversuchhunde eine herausragende Arbeit leisten und Mensch und Technik bei der Fallwildsuche weit überlegen sein können. Das konnte auch bei ASP-Such-Übungen in Thüringen bestätigt werden.

Das Land Thüringen hat bereits zwei Tiere der Rasse „Ungarischer Vorstehhund“ angeschafft und ausbilden lassen. Nelli ist bereits sehr erfolgreich in ASP-Gebieten in Brandenburg und Sachsen im Einsatz gewesen. Auch Edda hat die Prüfung zum zertifizierten Schwarzwildkadaversuchhund am 17. Juni 2022 erfolgreich bestanden und steht nun für einen Einsatz in ASP-Gebieten bereit.

Da eine umfassende Fallwildsuche, die in kurzen Abständen in ASP-infizierten Gebieten wiederholt werden muss, nicht allein durch die bereits zur Verfügung stehende Kadaversuchhunde abgedeckt werden kann, hat sich das Land Thüringen entschlossen, die Ausbildung von weiteren Kadaversuchhunden zu unterstützen. Durch das Land Thüringen werden derzeit für insgesamt 20 Hunde 500 € der Ausbildungskosten je Gespann übernommen.

Dazu wurde durch das TMASGFF ein Vertrag mit dem Hundecollege Thüringen abgeschlossen, welches in Erfurt ansässig ist und über eine umfangreiche Expertise verfügt.

Die Ausbildung und Prüfung der Hunde wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Schwarzwildkadaversuchhunde in Thüringen erfolgen, die am 1. November 2021 vom Landesjagdverband Thüringen e. V., dem TMIL und dem TMASGFF unterzeichnet worden ist. Die Prüfungsordnung wird aktuell noch einmal angepasst.

Folgende Voraussetzungen müssen die Hunde erfüllen:

-           Alter von mindestens 12 Monaten,

-           gute Bindung zum Hundeführer,

-           ausgeprägter Gehorsam und

-           eine geringe Wildschärfe.

Ziel ist, dass der ausgebildete und zertifizierte Schwarzwildkadaversuchhund im Einsatzfall verendete Wildschweine in einer freien Suche aufspürt und anzeigt, ohne dabei lebendes Wild aufzutreiben.

Die Hundeführer müssen als Voraussetzung über eine ausreichende körperliche Fitness verfügen, um in einem späteren Einsatzfall die Fallwildsuche über mehrere Stunden am Tag bewältigen zu können.

Die Erfüllung der Grundvoraussetzungen des Hundegespanns wird in einem separaten Sichtungstermin geprüft.

Im Rahmen der Ausbildung werden dann den geeigneten Hunden und ihren Führern die Grundlagen vom Hundecollege Thüringen in mindestens sechs Ausbildungstagen vermittelt, unterstützt auch durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) bzw. TMASGFF in Fragen der ASP und zur Biosicherheit.

Die erlernten Inhalte müssen danach in selbstständiger Arbeit des Hundegespanns im heimischen Revier und Haushalt vertieft werden. Je nach Ausbildungsfortschritt sind gegebenenfalls weitere Ausbildungsstunden unter Anleitung durch den Ausbilder notwendig.

Die Ausbildungskosten in Höhe von ca. 1200-1500 Euro sind dabei von dem Hundeführer selbst zu tragen, vermindert um 500 Euro je Gespann, die das Land Thüringen übernimmt (Höhe des Eigenanteils des Hundeführers: ca. 700 bis 1000 Euro bei sechs Ausbildungstagen).

Derzeit werden als Honorar für geprüfte Schwarzwildkadaversuchhunde mehrere hundert Euro je Einsatztag in einem ASP-Gebiet in den betroffenen Bundesländern gezahlt.

Sofern Sie Interesse haben und die zuständigen Veterinärbehörden bei der Schwarzwildkadaversuche in ASP-Gebieten unterstützen wollen, bitten wir um Übermittlung von Kontaktdaten mit Hilfe der Excel-Datei (siehe unten) an das Postfach: Tierseuchen@tlv.thueringen.de des Dezernates 25 des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass neben den Hunden, die die vergünstigte Ausbildung durchlaufen, auch anderweitig ausgebildete Hunde, sofern sie geeignet sind, gemäß der Thüringer Prüfungsordnung geprüft werden können. Auch hier wird gebeten, dass die Kontaktdaten unter Zuhilfenahme der Excel-Datei an das oben genannte Postfach des TLV übermittelt werden.

Für Rückfragen können Sie sich an Ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Thüringen (https://verbraucherschutz.thueringen.de/ueberwachung-vor-ort) oder an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0361 573815 256 bzw. per E-Mail an das Postfach Tierseuchen@tlv.thueringen.de wenden.

Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung des ASP-Virus nach Thüringen

Die Übertragung des Virus erfolgt auf direktem Wege von Tier zu Tier über Blut oder Kot aber auch indirekt über virusbehaftete Materialien wie verschmutzte Kleidung, Jagdausrüstung, aber auch Futtermittel und Speisereste. Ein Gefährdungspotential für die Weiterverbreitung der Seuche stellt das unerlaubte Mitbringen von tierischen Lebensmitteln (v.a. Rohwürsten wie Schinken, Salami, Mett- oder Teewurst) im privaten Reiseverkehr aus Seuchengebieten dar. Wenn Reste von diesen Lebensmitteln - dann ebenfalls illegal - zu Haus- oder Wildschweinen gelangen, besteht ein extrem hohes Infektionsrisiko.  Ein weiteres, mögliches Risiko für die Einschleppung der ASP können auch unzureichend desinfizierte, zurückkehrende Fahrzeuge darstellen, insbesondere, wenn lebende Schweine in die genannten Regionen exportiert wurden. Das Verbringen unbehandelter Ausrüstungsgegenstände oder Trophäen aus betroffenen Regionen durch Jäger ist ebenfalls mit einem hohen Einschleppungsrisiko verbunden.

Zur Eindämmung der Seuchenverschleppungsgefahr ist es zwingend notwendig, die an der Krankheit verstorbenen Tiere in Wald und Feld zu finden und sachgerecht zu bergen, um so mögliche Infektionsquellen zu entfernen. Alle Bürger, insbesondere Jäger, Landwirte, Tierärzte, aber auch Spaziergänger sind aufgefordert, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Dieses wird die Beprobung, Untersuchung auf ASP sowie die unschädliche Entsorgung veranlassen.

Eine Informationskampagne für betroffene Zielgruppen wie Jäger und Landwirte, aber auch für die Bevölkerung, wird seit Jahren durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durchgeführt. Es wurden Merkblätter und in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Thüringen eine „ASP-Fibel“ erstellt und auf unterschiedlichsten (Vortrags-) Veranstaltungen zur ASP informiert. Ein besonderer Fokus wurde immer wieder darauf gelegt, die Bevölkerung darauf hinzuweisen, keine tierischen Lebensmittel im Wald zu entsorgen und insbesondere Jäger mit Hilfe einer Aufwandsentschädigung an der Früherkennung zu beteiligen, wenn sie tote aufgefundene Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt melden.

Alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter sind darüber hinaus dazu aufgerufen, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Die Veterinärbehörden unterstützen hier durch zielgerichtete Beratung.

Die nächste Stufe des ASP-Monitorings in Thüringen ist gestartet

Seit mehr als einem Jahr ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) auch in Deutschland angekommen. Bisher sind nur die Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern direkt betroffen. Zuletzt kam es auch zu einer Feststellung der ASP beim Wildschwein im Landkreis Meißen (Sachsen). Die Tierseuche ist damit nur noch knapp 100 km von der Landesgrenze Thüringens entfernt.

Thüringen hat auf Grund dessen sofort seine Vorsorgemaßnahmen erhöht. Der mögliche Bekämpfungserfolg nach einer Einschleppung hängt direkt davon ab, wie schnell ein Seuchenherd identifiziert wird und insoweit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Von daher muss auf die Früherkennung durch regelmäßige labordiagnostische Untersuchungen von verendeten Wildschweinen (passives Monitoring) größten Wert gelegt werden.

Monitoring in seuchenfreien Gebieten

Wenn jetzt im Herbst/Winter 2021/22 wieder größere Gesellschaftsjagden stattfinden, stellen sich viele Beteiligte in diesem Zusammenhang die Frage, warum für die Untersuchung auf das Virus der ASP nicht das scheinbar naheliegende Probenmaterial, also Blut der erlegten Stücke, in viel größerem Umfang genutzt wird. Blutproben von gesund erlegten Stücken werden prinzipiell auf Grundlage der Vorgaben der Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (ASP/KSP) (Schweinepest- Monitoring- Verordnung, SchwPestMonV) beprobt. Für Thüringen bedeutet dies, dass pro Jahr ca. 1.500 Blutproben virologisch auf ASP (und KSP) untersucht werden. Die Einsendung wird bereits seit Jahren seitens des Landes durch Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 8,00 € je verwertbarer Blutprobe unterstützt.

In der derzeitigen Situation - der Seuchenfreiheit auf dem Territorium Thüringens - über das oben beschriebene gesetzlich vorgesehene Soll hinaus flächendeckend Blutproben zu untersuchen, erscheint aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll, auch wenn die Proben vergleichsweise einfach zu gewinnen wären. Dies hängt mit der biologischen Besonderheit der Krankheit, nämlich einer Fallsterblichkeit von > 90 %, und einer relativ kurzen klinischen Krankheitsdauer zusammen. Man kann das vereinfacht so zusammenfassen: entweder ist das Tier gesund oder es ist infiziert, aber dann auch sehr schnell tot. Die Ansteckungsrate zwischen den Tieren ist darüber hinaus relativ niedrig, so dass in einem grundsätzlich freien Gebiet die statistische Wahrscheinlichkeit, das Virus in Falltieren nachzuweisen, um ein Vielfaches höher als bei gesund erlegten Tieren (EFSA, 2018).

Effektive Früherkennung kann also v. a. durch das Auffinden, die Meldung und daraus resultierende gezielte Untersuchung von Falltieren gewährleistet werden (passives Monitoring). Hier sind sowohl im Revier gefundene Wildschweinkadaver wie auch verunfalltes Schwarzwild für das Labor interessant. Nicht unerwähnt bleiben soll der Vollständigkeit halber jedoch der Hinweis, dass auch krank erlegte Tiere gute Indikatortiere sind, von diesen sollten in jedem Fall Proben gewonnen werden. Thüringen legt großen Wert darauf, dass die gesamten Tierkörper (und damit potentielles Seuchenmaterial) aus dem Wald entfernt werden und im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zur Untersuchung gelangen, da hier neben ASP auf weitere Wildseuchen, wie Aujeszkysche Krankheit, Brucellose oder auch Salmonellose untersucht werden kann. In jedem Fall müssen oben genannte Tierkörper beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden und zumindest die Probennahme ist zu unterstützen. Als Aufwandsentschädigung werden den Jagdausübungsberechtigten bzw. Jagenden je nach Maß der aktiven Beteiligung bis zu 75,00 € je Stück ausbezahlt. Darüber hinaus hat Thüringen auch Transportmöglichkeiten für Falltiere in das TLV etabliert. 

Monitoring in Gebieten mit erhöhtem Risiko

Mit dem Nachweis der ASP im Landkreis Meißen Mitte Oktober hat sich die Risikobewertung für die östlichen Landesteile Thüringens geändert. Diese sollten vorbeugend, auch wegen der noch nicht abschließend zu beurteilenden Lage in Sachsen, als potentiell infiziert betrachtet werden. Als zusätzliche Sicherheit wird deshalb ab sofort ergänzend zur Fallwilduntersuchung ein Monitoring aus Blutproben in speziell ausgewiesenen Zonen entlang der Landesgrenze begonnen werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass momentan nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Infektion durch wandernde Tiere doch schon weiter verschleppt wurde als bisher bekannt. Die betroffenen Jagdausübungsberechtigten/Jäger werden von den zuständigen Veterinärämtern über die Beprobungspflicht informiert (Allgemeinverfügung).

Gleichzeitig wird die Entsorgung sämtlicher, nicht für die Lebensmittelgewinnung verwendeter Reste des Tierkörpers (Aufbruch und die Schwarte inklusive des Schädels) von gesund erlegten Wildschweinen, angeordnet. Das Vergraben/Zurücklassen im Wald ist somit ab sofort in den östlichen Risikogebieten untersagt. Als Risikogebiete werden zunächst die Landkreise Altenburger Land, Greiz, die Stadt Gera sowie die Teile des Saale-Orla-Kreises, die östlich der Autobahn A9 liegen, definiert.

Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Fallwild und/ oder Blutproben finden Sie in Ihren örtlich zuständigen Veterinärämtern oder im TLV unter tierseuchen@tlv.thueringen.de.

 
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Pressemitteilungen des TMASGFF

Tierseuchenübung – Veterinärverwaltung Thüringens bereitet sich erneut intensiv auf den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor

09.09.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Trotz allem bleibt das Risiko der Einschleppung dieser vor allem wirtschaftsgefährdenden Tierseuche nach Thüringen hoch. Um optimal vorbereitet zu sein, sind wiederholte Übungen aller relevanten Abläufe notwendig. Gestern, am 8. September 2022, führten deshalb die Thüringer Veterinärbehörden eine Tierseuchen-Krisenübung zum Thema „Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP)“ durch. In die Übung einbezogen waren alle 21 kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) sowie das am Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) angesiedelte Landestierseuchen-Krisenzentrum mit etwa 30 Mitgliedern. Im Rahmen der Übung waren auf kommunaler Ebene weitere Akteure beteiligt, so zum Beispiel die Unteren Naturschutzbehörden (UNB), da es erstmalig schwerpunktmäßig um die Besonderheiten der Tierseuchenbekämpfung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen ging. Es wurde ein Übungsszenario entwickelt, bei dem ein mit Afrikanischer Schweinepest infiziertes Wildschwein in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet tot aufgefunden wird. Somit war eine intensive Abstimmung mit den Naturschutzbehörden sowie den Jagdbehörden erforderlich.

Thüringen bereitet sich weiter auf möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor - „Saufang“ als effektive Jagdmethode soll intensiviert werden

06.07.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Angesichts der steigenden Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Thüringen fand Ende Juni im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ein Erfahrungsaustausch zum Einsatz von Schwarzwildfängen statt.

Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Meißen/Sachsen Nächste Stufe des ASP-Monitorings in Thüringen ist gestartet

15.11.2021 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Seit September 2020 ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) auch in Deutschland angekommen. Bisher sind nur die Bundesländer Brandenburg und Sachsen nahe der polnischen Grenze direkt betroffen. Zuletzt kam es zu einer Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein im Landkreis Meißen (Sachsen). Die Tierseuche ist damit weniger als 100 Kilometer von der Landesgrenze Thüringens entfernt. Der mögliche Bekämpfungserfolg nach einer Einschleppung hängt direkt davon ab, wie schnell ein Seuchenherd identifiziert und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Thüringen hat auf Grund dessen sofort seine Vorsorgemaßnahmen erhöht.

Tierseuchenübung zur Afrikanischen Schweinepest mit positiver Bilanz

21.06.2021 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Seit dem Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Osten der Europäischen Union im Jahr 2014 hat sich die Tierseuche kontinuierlich nach Westen ausgebreitet. Das Gefährdungspotential für die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest durch Fahrzeuge oder Personen entlang des Fernstraßennetzes ist auch in Deutschland hoch.

 
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Merkblätter

Informationen für Jägerinnen und Jäger zur Afrikanischen Schweinepest (29.08.2022)

 
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Weitere Informationen

Friedrich-Loeffler-Institut

Auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts finden Sie weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sowie aktuelle Ausbruchszahlen.

Bundeslandwirtschaftsministerium

Auch auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums finden Sie weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest.