Seit Anfang März 2025 sind die Länder Ungarn und Slowakei von der Maul- und Klauenseuche betroffen. Hier handelt es sich bisher um mehrere sehr große Rinder haltende Betriebe. Eine weitere Ausbreitung ist daher zu befürchten. Somit gilt es auch in Thüringen, empfängliche Tiere zu schützen und durch größtmögliche Einhaltung der Biosicherheit einen Eintrag des Virus zu verhindern. Besonders von Bedeutung sind derzeit jegliche Handelsaktivitäten und Zugangsbeschränkungen für Personen.
Rückblick: Ausbruch in Brandenburg erfolgreich bekämpft
Am 10. Januar wurde ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden eingeleitet. Diese umfangreichen Maßnahmen konnten die weitere Ausbreitung verhindern, es wurde kein weiterer Fall festgestellt. Für Deutschland wurde infolge - mit Ausnahme einer zusätzlich eingerichteten Sperrzone in Berlin und Brandenburg - der Status "MKS-frei" ohne Impfung wiedereingesetzt.
Was passiert, wenn die Erkrankung in einem Betrieb nachgewiesen wird?
Wird in einem Betrieb auch nur ein erkranktes Tier festgestellt, müssen, aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr, alle Klauentiere im Ausbruchsbetrieb getötet und unschädlich beseitigt werden. Es werden eine Schutzzone von mindestens 3 km und eine Überwachungszone von mindestens 10 km um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Auch die Klauentiere der landwirtschaftlichen Betriebe, die mit dem Seuchenbetrieb Kontakt hatten müssen getötet und alle Ställe, Fahrzeuge und Geräte gründlich desinfiziert werden. Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Thüringen ist aktuell nicht von Sperrzonen betroffen.
Weitere Informationen zur Maul- und Klauenseuche finden Sie hier: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/tiergesundheit/mks