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Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende, akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Empfänglich für das Virus sind alle Klauentiere, wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Rot-, Reh- und Damwild. Die MKS stellt eine Seuche der Kategorie A dar.
Die MKS kommt in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika sowie in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas endemisch vor. Andauernde Ausbrüche der MKS in diesen Ländern sowie illegal eingeführte tierische Produkte stellen ein ständiges Risiko für die Einschleppung des Virus in die Europäische Union (EU) dar.
In der EU trat die MKS zuletzt 2011 in Bulgarien auf. Am 10. Januar 2025 wurde ein Ausbruch der MKS bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Dies ist die erste Feststellung der Maul- und Klauenseuche in Deutschland seit 1988.
Die Maul- und Klauenseuche wird durch Viren des Genus Aphtovirus der Familie Picornaviridae verursacht. Es werden sieben Serotypen (O, A, C, Asia 1, SAT1, SAT2, SAT3) unterschieden, die in zahlreiche Untertypen und Stämme unterteilt werden und sich in Verbreitung und im Wirtsspektrum unterscheiden. In vielen Ländern Afrikas, des Nahen Osten und Asien ist die MKS endemisch.
Die Maul- und Klauenseuche ist hochansteckend. Eine Übertragung des Virus erfolgt direkt durch Kontakt zwischen empfänglichen und erkrankten Tieren. Große Mengen des Virus werden über Flüssigkeiten aus aufgeplatzten Blasen, Speichel, Milch und die Atemluft ausgeschieden. Auch eine Verbreitung über die Luft ist möglich. Indirekt kann das Virus über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen übertragen werden.
Die MKS befällt ein breites Spektrum von Tierarten, von denen manche (Ziegen und Schafe) nur milde klinische Erscheinungen zeigen. Dadurch kann die Erkrankung unbemerkt übertragen werden.
Wiederkäuer infizieren sich hauptsächlich über die Atemwege, wobei schon sehr geringe Virusdosen eine Infektion auslösen können. Schweine hingegen infizieren sich häufig auf oralem Wege, während bei Wiederkäuern eine orale Infektion eher selten ist. Die Fütterung von Schweinen mit kontaminierten Lebensmittelabfällen ist ein möglicher Einschleppungsweg, über den das Virus in MKS-freie Länder eingeschleppt werden kann.
Die Inkubationszeit (Beschreibt die Zeit von der Ansteckung mit einem Krankheitserreger bis zum Auftreten der ersten Symptome)kann zwischen einem (selten) und vierzehn Tagen, in den häufigsten Fällen aber zwischen zwei bis sechs Tagen betragen. Sie ist auch von der Erregerdosis abhängig – bei einer hohen Viruslast ist eine kürzere Inkubationszeit wahrscheinlicher. Das MKS-Virus wird allerdings schon bis zu zwei Tage vor dem Auftreten von Symptomen (in der Milch sogar bis zu vier Tage davor) ausgeschieden. Besonders bei Schweinen werden große Mengen des Virus über die Ausatemluft freigesetzt.
Störung des Allgemeinbefindens (hohes Fieber, Apathie, Appetitlosigkeit)
Bildung typischer Blasen im Bereich
der Lippen, des Zahnfleisches und der Zunge
der Klauen, insbesondere im Zwischenklauenbereich
der Euter- und Zitzenhaut
Vermehrtes Speicheln bei erkrankten Tieren
Lahmheit und Schmerzen beim Aufstehen (insbesondere Schafe)
In den Blasen sind massenhaft MKS-Erreger enthalten. Da diese nach kurzer Zeit aufreißen und sich der Inhalt entleert, verbreitet sich der Tierseuchenerreger schnell weiter. Die Erkrankungsrate der MKS liegt in den meisten Fällen bei 100%. Die Maul- und Klauenseuche verläuft bei den meisten erwachsenen Tieren nicht tödlich (Sterblichkeitsrate 2-5%), es kann aber zu einem langanhaltenden Leistungsabfall kommen. Die MKS Infektion bei Jungtieren geht mit hohen Verlusten einher, da hier häufig Schädigungen des Herzmuskels (sog. Tigerherz) auftreten.
Erkrankte Tiere leiden unter erheblichen Schmerzen, wodurch das Aufstehen und Laufen zur Qual werden kann und die Futteraufnahme verweigert wird. Die Tiere werden dadurch zunehmend geschwächt, was sich bei Milchrindern im Rückgang der Milchleistung zeigt. Erkrankte Milchrinder zeigen die schwersten Krankheitsanzeichen. Bei Schweinen entstehen die Blasen vorwiegend an den Klauen und der Rüsselscheibe. Häufig beginnt die Erkrankung mit einem klammen Gang und entwickelt sich zu einer ausgeprägten Lahmheit bis hin zum Ausschuhen des Klauenhorns. Bei Schafen und Ziegen verläuft die Infektion meist unauffällig, was die Gefahr einer unerkannten Verbreitung mit sich führt.
Bei der MKS handelt es sich um eine Seuche der Kategorie A. Allein der Verdacht muss sofort dem zuständigen Landkreis bzw. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mitgeteilt werden. Daraufhin werden die betroffenen Tiere des Bestandes durch die Ämtstierärztin/den Amtstierarzt untersucht und beprobt. Bestätigt sich der Verdacht, werden die für MKS empfänglichen Tiere des betroffenen Betriebes getötet und unschädlich beseitigt. Auch empfängliche Tiere in der näheren Umgebung des Ausbruchsbetriebes müssen zumeist getötet werden.
Kommt es zu einem MKS-Ausbruch, werden Restriktionszonen im Radius von mindestens 3km (Schutzzone) sowie von mindestens 10km (Überwachungszone) um den betroffenen Bestand eingerichtet. In diesen Zonen gelten Verbringungsverbote.
Notimpfungen gegen die Maul- und Klauenseuche sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Informationen hierzu finden Sie beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
Das Verhindern der Weiterverbreitung bzw. der Einschleppung der MKS nach Thüringen hat momentan oberste Priorität. Höchste Wachsamkeit in der Biosicherheit ist geboten. Dies gilt für jeden einzelnen Betrieb sowie für Personen beim Besuch von Betrieben. Auch Personen, die anderweitige Kontakte zu empfänglichen Tieren haben, müssen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um eine unwissentliche Verschleppung der Seuche zu verhindern.
Bei klinischen Anzeichen der MKS, auffälligem oder ungewöhnlichem Verhalten von Tieren wird darum gebeten, mit dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt oder einem Tierarzt Kontakt aufzunehmen. Ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründeter Verdacht hat dagegen keine!
Zu beachtende Biosicherheitsmaßnahmen:
Verzichten Sie zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch oder Trophäen von Klauentieren aus dem Urlaub im Ausland
Verfüttern Sie niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere! Dies ist ohnehin verboten.
Schützen Sie Ihren eigenen Klauentierbestand, indem Sie alle betriebsfremden Personen, wie z. B. die Tierärztin, den Besamungstechniker, die Nachbarin oder Besucher, nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten lassen.
Informieren Sie schon bei dem geringsten Verdacht auf MKS Ihren Tierarzt
Quarantäne, Isolation oder Absonderung von neu eingestellten oder kranken Tieren
Der Verlust des Status „MKS-frei“ Deutschlands geht mit entsprechenden Handelseinschränkungen einher. Zahlreiche Drittländer haben bereits Sperren für Deutschland mitgeteilt.
Es ist zu empfehlen, dass sich Exporteure über den entsprechenden Importeur bei der für den Bestimmungsort zuständigen Veterinärbehörde über die aktuellen Bedingungen/Restriktionen erkundigen. Die Bedingungen können sich rasch ändern.
Die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter sind angehalten, überregionale Veranstaltungen mit Klauentieren zu untersagen. Diese treffen auch, nach entsprechender Risikoeinschätzung, die Entscheidung, ob regionale Veranstaltungen mit Klauentieren stattfinden können.
Derzeit werden epidemiologische Untersuchungen durchgeführt. Alle seit Dezember 2024 aus Brandenburg verbrachten empfängliche Tierarten, insbesondere Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, werden auf Anzeichen der MKS untersucht und beprobt.
Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Tierärztinnen und -ärzte sind zu einer erhöhten Wachsamkeit aufgerufen.
In Betrieben mit empfänglichen Tierarten sind erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise die Aktivierung der Seuchenwanne an Betriebszufahrten zur Reinigung und Desinfektion von Sammelfahrzeugen (TBA-Fahrzeuge, Futtermittelfahrzeuge etc.) oder betriebsfremden Fahrzeugen durchzuführen.