

Thüringer Pflegepakt
Der Thüringer Pflegepakt wurde im November 2012 als gemeinsame Initiative der Landesregierung, der Träger von Pflegeeinrichtungen und der Pflegekassen ins Leben gerufen. Gemeinsam wollen die Partner die Voraussetzungen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Pflegebedürftigen in Thüringen stärken.
Folgende Ziele wurden im Thüringer Pflegepakt vereinbart:
- Höhere gesellschaftliche Akzeptanz - Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
- Bessere Rahmen- und Beschäftigungsbedingungen in der Altenpflege
- Verbesserung der Personal- und Nachwuchsgewinnung und Qualifizierung
Weitere Informationen zum Pflegepakt und allen beteiligten Partnern finden Sie auf der Kampagnenseite „Pflege braucht Helden“.


Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte sind erste Anlaufstellen, in denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassende Informationen und Beratung zu allen Angeboten der Pflege erhalten. Die Beraterinnen und Berater vor Ort vermitteln die umfassenden Serviceangebote der Kassen und kommunalen Einrichtungen und informieren über alle Möglichkeiten der Pflegeunterstützung.
Die Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit den Kommunen eingerichtet. Durch die Vernetzung der Leistungen bietet ein Pflegestützpunkt eine wohnortnahe, umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung.
Sie haben Fragen rund um das Thema Pflege und möchten sich gerne beraten lassen? Folgende Pflegestützpunkte stehen Ihnen im Freistaat als Anlaufstelle zur Verfügung:
Pflegestützpunkt Jena
Goethegalerie
Goethestr. 3b
07743 Jena
Telefon: 03641 507660
Telefax: 03641 507501
E-Mail: kontakt(at)pflegestuetzpunkt-jena.de
Pflegestützpunkt Landkreis Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon: 03631 9110
E-Mail: poststelle(at)lrandh.thueringen.de
Pflegestützpunkt Kyffhäuserkreis
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 741650
Telefax: 03632 74188561
E-Mail: pflegestuetzpunkt(at)kyffhaeuser.de
Pflegestützpunkt Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Landratsamt Schmalkalden Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Telefon: 03693 485 8544
Telefax: 03693 485 8570
E-Mail: pflegestuetzpunkt@lra-sm.de
Pflegestützpunkt Weimar
Weimar Schöndorf
Carl-Gärtig-Str. 25
99427 Weimar
Weimar Nord
Marcel-Paul-Str. 48d
99427 Weimar
Telefon: 03643 2527998
E-Mail: pflege@htg.de

Netzwerk Pflegebegleiter
Das Netzwerk Pflegebegleiter ist ein Angebot für pflegende Angehörige. 2012 als Modellprojekt gestartet konnte es sich mittlerweile nachhaltig etablieren. Seit Juni 2018 wird das „Netzwerk Pflegebegleiter“ von der „Thüringer Fachstelle Demenz“ koordiniert.
Im Rahmen des Projektes werden Angehörige, die eine nahestehende Person versorgen und betreuen, von speziell qualifizierten ehrenamtlichen Pflegebegleitern in der Häuslichkeit begleitet und unterstützt. Sie übernehmen aber keine pflegerischen Tätigkeiten. Pflegebegleiter in Thüringen findet man momentan an 11 Standorten in Thüringen. Sollten sie daran interessiert sein, auch in Ihrem Landkreis ein solches Angebot zu installieren, können Sie sich gerne an die Alzheimer Gesellschaft Thüringen wenden.
Kontaktstellen zum Thema Pflege
Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag
Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Dank der Hilfe ihrer Familien ist dies auch in vielen Fällen möglich. Oft kommen die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen aber schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und benötigen Unterstützung.
Seit 2017 regelt eine neue Verordnung die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen entlastet werden, etwa durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die pflegebedürftige Menschen betreuen und dabei von einer ausgebildeten Fachkraft angeleitet werden.
Anerkennungsfähige Unterstützungsangebote können sein:
- Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
- Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
- Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung (Beschäftigung und Beaufsichtigung)
- Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen • Beratung pflegender Angehöriger
- Alltagsbegleitung
- Beratung pflegender Angehöriger
Die zuständige Behörde für die Antragstellung und Anerkennung von Unterstützungsangeboten ist die Heimaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamt. Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung sowie die Antragsformulare.


Fachkräftebedarf in der Pflege
Durch den demografischen Wandel wächst – nicht nur in Thüringen – der Anteil älterer und pflegebedürftiger Menschen. Gleichzeitig geht der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung erheblich zurück. In diesem Zusammenhang steht auch der Fachkräftebedarf immer wieder im Fokus öffentlicher und parlamentarischer Diskussionen.
Mit der 2018 erschienen Studie „Willkommen in Thüringen. Entwicklung des Fachkräftebedarfs bis 2030 und Strategien der Fachkräftegewinnung“ wurden alle relevanten Daten für Thüringen ausgewertet und der Bezug zu unterschiedlichen Zukunftsszenarien hergestellt. Somit liegen gesicherte und belastbare Ergebnisse für den Erweiterungsbedarf einschließlich des Ersatzes für die aus Altersgründen ausscheidenden Fachkräfte bis zum Jahr 2030 vor.
Wohn- und Teilhabegesetz
Die 2014 in Kraft getretene Nachfolgeregelung zum Heimgesetz heißt nicht nur Wohn-, sondern auch Teilhabegesetz. Denn es will konsequent die Rechte Pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen stärken.
Das Hauptziel des Wohn- und Teilhabegesetz besteht darin, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Bewohnern vor Beeinträchtigungen zu schützen. Das neue Regelwerk sieht zugleich moderne Anforderungen an Selbstbestimmung und Teilhabe sowie die Qualität gemeinschaftlich betreuter Wohnformen von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung vor. Dazu werden mit dem Gesetz die Beratungs- und Informationsangebote ausgebaut, die Beschwerdemöglichkeiten durch die Einführung eines Beschwerdemanagements verbessert und die Mitwirkung der Betroffenen in ihrer Einrichtung oder Wohnform weiterentwickelt. Das Gesetz ermöglicht zudem neue Wohnformen im Sinne einer vielfältigen Angebotslandschaft zur Durchsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.
Für die Umsetzung des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes ist die Heimaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamts verantwortlich. Sie berät Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige aber auch Einrichtungsträger und deren Beschäftigte.

Angebote für Menschen mit Demenz
Etwa 1,6 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer dementiellen Erkrankung – allein über 45.000 davon in Thüringen. Durch den Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung, gehen Fachleute davon aus, dass sich die Häufigkeit der Krankheitsfälle in den nächsten zwanzig Jahren verdoppeln wird. Das Thema Demenz wird daher in Zukunft noch mehr als bisher in unserem persönlichen Alltag Raum einnehmen. Der Freistaat Thüringen arbeitet daher zusammen mit Partnerinnen und Partnern, wie der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e.V., u.a. an konkreten Unterstützungsangeboten für Betroffene und deren Angehörige.
Fachstelle Demenz
Um Menschen mit Demenz und ihren Familien einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite zu stellen, wurde 2013 unter der Trägerschaft der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e. V. die „Fachstelle Demenz“ aufgebaut. Die Fachstelle wird als landesweite Selbsthilfeorganisation vom Land Thüringen und den Pflegekassen gefördert. Die Aufgaben dieser Fachstelle umfassen:
- Unterstützung und Ausbau von Selbsthilfeangeboten
- Weiterbildung und Schulung von Fachpersonal
- Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Politik
- Öffentlichkeitsarbeit
Informations-Broschüre
Informationen rund um das Thema Demenz sowie eine Auflistung sozialer Projekte und Angebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige in Thüringen sind seit 2016 gebündelt in einer kostenlosen Informations-Broschüre zu finden. Die Broschüre kann bei der Alzheimer Gesellschaft Thüringen e. V. bestellt werden. Alternativ steht die Broschüre hier als PDF zum Download zur Verfügung.
Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz
Durch ein Modellprogramm des Bundes wurden an mehreren Standorten in Thüringen so genannte Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz initiiert. In den Lokalen Allianzen vernetzen sich auf kommunaler Ebene Partner und nehmen Einfluss, damit:
- Menschen mit Demenz ebenso wie ihre pflegenden Angehörigen nicht ausgegrenzt werden,
- Menschen mit Demenz verständnisvoll und einfühlsam akzeptiert werden,
- Menschen mit Demenz so lange es geht in das gesellschaftliche Leben einbezogen bleiben,
- Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen individuelle Hilfe und Unterstützung erfahren.
Ziel der Allianzen ist die Bündelung und Vernetzung der Potenziale von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Gewerben, Bildungseinrichtungen, Politik und Kommunalverwaltung. Die Lebenssituation für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen soll dadurch dauerhaft verbessert werden.
Netzwerkstelle Lokale Allianzen
Um die Nachhaltigkeit des Bundesmodellprogramms zu gewährleisten, unterstützt die Netzwerkstelle "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" die geförderten Lokalen Allianzen sowie andere lokale Demenznetzwerke in ihrer (Weiter-)Entwicklung. Auf der Internetseite der Netzwerkstelle finden Sie unter anderem Informationen zu Fördermöglichkeiten für Demenznetzwerke.
Die Netzwerkstelle ist bei der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege
Wenn ein Mensch durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise gegen seinen Willen daran gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verändern, also beispielsweise sein Bett oder Zimmer zu verlassen, so handelt es sich um freiheitsentziehende Maßnahmen. Solche Maßnahmen schränken die verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf Fortbewegungsfreiheit und Selbstbestimmung der betroffenen Personen erheblich ein, daher sind sie nur unter Einhaltung enger gesetzlicher Voraussetzungen erlaubt.
Wann und wie werden freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet? Wie können sie vermieden werden? Der Landespflegeausschuss hat für diese Fragen einen Leitfaden speziell für stationäre Pflegeeinrichtungen erstellt. Für den Bereich der häuslichen Pflege sind alle wichtigen Informationen sowie Praxistipps und Beratungsmöglichkeiten in dem Faltblatt "Freiheit erhalten, Hilfen annehmen" zusammengefasst.