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Informationen für Eltern

Die Europäische Kommission hat am 31. Mai 2021 auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für Personen ab zwölf Jahren zugelassen. Am 23. Juli hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) auch die Erweiterung der Zulassung der Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren mit Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna empfohlen. Die Europäische Kommission hat die Zulassung für diesen Personenkreis entsprechend erweitert.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Corona-Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe seit dem 19. August offiziell für alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

Am 26. November 2021 hat die Europäische Kommission den Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer auch für Kinder von fünf bis elf Jahren zugelassen. Mit Zulassung ist die Impfung der Kinder dieser Altersgruppe möglich.

Nach der in dieser Woche erfolgten Klarstellung durch das Bundesgesundheitsministerium, dass Booster-Impfungen auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis17 Jahren möglich sind, wird dieses Angebot auch in Thüringen umgesetzt. Ab sofort sind im Terminportal www.impfen-thueringen.de Impftermine auch für diese Altersgruppe ab Anfang Januar verfügbar. Wie für Erwachsene ab 18 Jahren gilt auch für die 12- bis 17-Jährigen, dass die Booster-Impfung bereits drei Monate nach der Zweitimpfung möglich ist.

Bei der Booster-Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme mit Blick auf die für Januar zu erwartende Infektionswelle mit der Omikron-Variante des Coronavirus. Die Impfung für diese Altersgruppe erfolgt in den Thüringer Impfstellen grundsätzlich mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der STIKO wird der Impfstoff von Moderna erst ab 30 Jahren verwendet. Die Auffrischungsimpfung schützt laut aktuellem Stand der medizinischen Erkenntnisse zu Covid-19 und zur Omikron-Variante gut vor einer Ansteckung und sehr gut vor einem schweren Krankheitsverlauf.

Auf dieser Seite beantworten wir in diesem Zusammenhang Fragen rund um das Thema Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren.

 
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Häufig gestellte Fragen

Impfung für Kinder ab 5 Jahren

Können sich auch Kinder ab 5 Jahren gegen COVID-19 impfen lassen?

Am 26. November 2021 hat die Europäische Kommission den Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer für Kinder von fünf bis elf Jahren zugelassen. Mit Zulassung ist die Impfung der Kinder dieser Altersgruppe möglich.

Empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung für alle Kinder ab 5 Jahren?

Die STIKO empfiehlt zunächst Kindern mit den folgenden Vorerkrankungen eine Impfung mit dem zugelassenen Impfstoff von BioNTech/Pfizer:

  • Adipositas (>97. Perzentile des BMI)
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz oder relevante Immunsuppression
  • Angeborene zyanotische Herzfehler (O2-Ruhesättigung <80%) und Einkammerherzen nach Fontan-Operation
  • Chronische Lungenerkrankungen mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion unterhalb der 5. Perzentile, definiert als z-Score-Wert <-1,64 für die forcierte Einsekundenkapazität (FEV1) oder Vitalkapazität (FVC).
  • Schweres oder unkontrolliertes Asthma bronchiale
  • Chronische Nierenerkrankungen
  • Chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
  • Diabetes mellitus, wenn nicht gut eingestellt bzw. mit HbA1c-Wert >9,0%
  • Schwere Herzinsuffizienz
  • Schwere pulmonale Hypertonie
  • Syndromale Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung
  • Trisomie 21
  • Tumorerkrankungen und maligne hämatologische Erkrankungen

Diese Kinder haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung.

Zusätzlich wird die Impfung Fünf- bis Elfjährigen empfohlen, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Impfung nicht zu einem ausreichenden Schutz führt (z. B. Betagte und Hochbetagte sowie Menschen unter immunsuppressiver Therapie).

Die Corona-Schutzimpfung kann auch bei Fünf- bis Elfjährigen ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.

Kinder ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.

Zur Pressemitteilung: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-12-09.html

Welcher Impfstoff steht zur Verfügung?

Am 25.11.2021 wurde von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) der mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer für die Impfung von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren zugelassen. Andere Impfstoffe sind noch auf dem Prüfstand.

Sind zwei Impfdosen erforderlich?

Es ist empfohlen die Impfung mit zwei Impfstoffdosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer im Abstand von drei bis sechs Wochen durchzuführen.

Wie unterscheidet sich der Impfstoff für Kinder von dem für Erwachsene?

Während der klassische BioNTech/Pfizer-Impfstoff für Erwachsene 30 Mikrogramm mRNA beinhaltet, sind es bei der Variante für die Fünf- bis Elfjährigen nur zehn Mikrogramm.

Es sind ebenfalls zwei Impfdosen vorgesehen. Diesen sollen im Anstand von drei bis sechs Wochen erfolgen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder an Corona erkranken?

Kinder aller Altersgruppen können sich mit SARS-CoV-2 infizieren, an COVID-19 erkranken und zu Überträgern der SARS-CoV-2-Infektion werden.

Der überwiegende Teil der infizierten Kinder und Jugendlichen hat keine Symptome (15%) oder einen milden (42,5%) bzw. moderaten (39,6%) Krankheitsverlauf. Schwere Krankheitsverläufen treten bei Kindern selten auf.

Jedoch können auch Kinder von gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Erkrankung an COVID-19 (Post- oder Long-COVID) betroffen sein. Hierzu gibt es allerdings bislang noch keine aussagekräftigen Studien.

Wie sicher und wirksam ist die Impfung?

Bei der Zulassungsstudie haben rund 1500 Kinder den Impfstoff erhalten. Drei der geimpften Kinder erkrankten in der Beobachtungszeit an Covid-19, in der Kontrollgruppe waren es 16. Die Forscher beziffern die Wirksamkeit des Impfstoffs auf 90,7 Prozent. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind nicht aufgetreten. Beobachtet wurden nur milde und vorübergehende Reaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Fieber.

Mittlerweile wurden in den USA – nach der Zulassung durch die Arzneimittelbehörde FDA Ende Oktober – bereits mehr als drei Millionen Kinder ab fünf Jahren mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft. Neue Nebenwirkungen, die nicht aus den Studien bekannt waren, sind seit der Zulassung des Impfstoffs für Fünf- bis Elfjährige Ende Oktober nicht gemeldet worden.

Quellen:

Welche Impfreaktionen bzw. Nebenwirkungen können auftreten?

Wie bei jeder Impfung können auch nach der Corona-Schutzimpfung bei Kindern Impfreaktionen oder unerwünschte Nebenwirkungen auftreten.

Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Die beobachteten Impfreaktionen in der Zulassungsstudie bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren sind ähnlich wie bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren.

Die häufigsten Impfreaktionen waren:

  • Schmerzen an der Einstichstelle: 74 Prozent (nach erster Impfung); 71 Prozent (nach zweiter Impfung)
  • Rötungen an der Impfstelle: 15 Prozent (nach erster Impfung); 19 Prozent (nach zweiter Impfung) 
  • Schwellungen an der Impfstelle: 10 Prozent (nach der ersten Impfung), 15 Prozent (nach zweiter Impfung)

Systemische Reaktionen kamen bei den Kindern selten vor. Fieber trat bei 3 Prozent nach der ersten Impfung und 7 Prozent nach der zweiten Impfung auf. Schüttelfrost bei 5 Prozent nach der ersten Impfung und bei 10 Prozent nach der zweiten Impfung.

Die Beschwerden sind meist leicht bis mäßig ausgeprägt und klingen innerhalb weniger Tage nach der Impfung ab. Um sehr seltene Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen ausschließen zu können, sind in der Zulassungsstudie allerdings noch zu wenige Kinder untersucht worden; sie wird daher weiter fortgeführt und es werden auch zusätzliche Daten erhoben. 

In anderen Ländern kommt der Kinderimpfstoff schon zum Einsatz, zum Beispiel in den USA: Millionen Kinder zwischen fünf und elf Jahren sind dort bereits gegen COVID-19 geimpft worden und täglich kommen mehr dazu. Expertinnen und Experten können dadurch jeden Tag zusätzliche Daten und Erfahrungswerte zur Kinderimpfung sammeln, die die Erkenntnisse zum Sicherheitsprofil des Impfstoffs weiter erhöhen. 

Angaben zu den Nebenwirkungen sind dem aktuellen mRNA-Aufklärungsmerkblatt und den elektronisch zugänglichen Produktinformationstexten zu entnehmen, die auch über das Paul-Ehrlich-Institut zugänglich sind.

 
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Häufig gestellte Fragen

Impfung für Kinder/Jugendliche ab 12 Jahren

Gibt es die Corona-Schutzimpfung auch für Kinder und Jugendliche?

Ja – zwei Impfstoffe für Kinder ab 12 Jahren sind zugelassen: Die Europäische Kommission hat am 31. Mai 2021 auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Am 23. Juli hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) auch die Erweiterung der Zulassung der Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren mit Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna empfohlen. Die Europäische Kommission hat die Zulassung für diesen Personenkreis entsprechend erweitert.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Corona-Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe seit dem 19. August offiziell für alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

Empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Corona-Schutzimpfung für alle Kinder und Jugendliche?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Corona-Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe seit dem 19. August offiziell für alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Zuvor hat die STIKO die Impfung nur für bestimmte Kinder und Jugendliche empfohlen, z. B. wenn diese bestimmte Vorerkrankungen haben.

Warum hat die STIKO jetzt Ihre Empfehlung geändert?
Bevor die STIKO den Impfstoff für alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren empfehlen konnte, mussten noch mehr Daten gesammelt werden, um ganz sicher zu sein, dass sich die Impfung wirklich für alle 12- bis 17-Jährigen lohnt, und nicht nur für die besonders gefährdeten. Mittlerweile ist die Datenlage ausreichend, um die Impfung für alle Kinder und Jugendlichen zu empfehlen. Auch andere Impfungen waren früher mal länger auf dem Prüfstand, das ist ein normaler Prozess.

Zur Empfehlung: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/33/Art_01.html

Was ist die Ständige Impfkommission (STIKO)?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges Expertengremium aus Expertinnen und Experten, das am Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelt ist. Die Aufgabe der STIKO ist es, Impfempfehlungen auf der Basis der besten aktuell verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse abzugeben[1]. Die Abstimmung über diese Empfehlungen erfolgt dann mit weiteren Expertenkreisen und Fachgesellschaften. Die STIKO-Sitzungsprotokolle sind öffentlich zugänglich und können von jedem eingesehen werden.[2]

Die STIKO betrachtet für die Entwicklung ihrer Empfehlungen immer die jeweils aktuellsten Daten. Die Empfehlungen hängen sowohl von der Verfügbarkeit als auch der Qualität der Daten ab. Welche Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene wirklich wichtig sind, wie und wann generell geimpft werden sollte, wird im Impfkalender der STIKO übersichtlich dargestellt.

Die Empfehlungen der STIKO sind politisch unabhängig und gelten als wissenschaftlicher Standard.


[1]https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/stiko_node.html

[2]https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Protokolle/protokolle_node.html

 

Wo finde ich weitere Informationen zur STIKO-Empfehlung?

Sie möchten weitere bzw. detailliertere Informationen zur Empfehlung der Ständigen Impfkommission? Das Robert Koch-Institut beantwortet weitere Fragen, z.B. auch zur Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche auf einer FAQ-Seite.

Wie sicher und wie wirksam ist die Impfung bei Kindern und Jugendlichen?

In der Zulassungsstudie von Comirnaty (BioNTech/Pfizer) für Kinder und Jugendliche (12-15 Jahre) wurde eine sehr gute Wirksamkeit für die Verhinderung von COVID-19-Erkrankungen ermittelt. Weitere Informationen - auch zu aufgetretenen Impfreaktionen - finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instiuts in einem gesonderten FAQ-Bereich.

Wird es auch Impfmöglichkeiten in Schulen oder Freizeitstätten geben?

Wenn es seitens der Schule gewünscht ist, kann über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung, ein Impftermin an einer Schule organisiert werden. Die Impfungen an oder im Umfeld von Schulen sollen nicht während des Unterrichts bzw. der Unterrichtszeiten erfolgen. Die Begleitung Minderjähriger durch mindestens ein Elternteil zum Impftermin ist vorgesehen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.impfen-thueringen.de/schulen.php

Wird es spezielle Impf-Angebote für die ganze Familie geben?

Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen bieten wir regelmäßig sogeannte Familienimpftage an. Hier werden auch Kinder- und Jugendärzte in den Impfstellen vor Ort sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.impfen-thueringen.de.

Können Kinder/Jugendliche bei der Impffrage selbst entscheiden oder mitbestimmen?

In manchen Familien geht die Meinung über das Impfen auseinander. Es kann Fälle geben, in denen Kinder sich eine Impfung wünschen, Eltern das aber nicht unterstützen. Was ist hier ratsam?

Erstmal sollte man versuchen, gemeinsam über die Impfung zu sprechen. Versuchen Sie, alle Fragen ernst zu nehmen und den Bedenken von beiden Seiten auf den Grund zu gehen. Manchmal hilft eine gemeinsame Liste mit Fragen, die Sie bei einem Arztbesuch klären können.

Rein rechtlich gesehen ist die Zuständigkeit für die Einwilligung zu medizinischen Eingriffen bei Minderjährigen und damit auch bei deren (beabsichtigter) Impfung abhängig von der Einwilligungsfähigkeit des Kindes. Einwilligungsfähig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Kind bzw. der oder die Jugendliche in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zu erkennen, angemessen zu beurteilen und danach zu handeln. Trifft dies auf das Kind/den Jugendlichen zu, kann es trotz Minderjährigkeit selbst entscheiden, ob es geimpft werden möchte oder nicht.

Die Einwilligungsfähigkeit wird, anders als die Geschäftsfähigkeit, nicht pauschal an einem bestimmten Alter festgemacht (vgl. Damm, MedR 2015, 775, 781). Daher ist es stets ärztliche Aufgabe, im Einzelfall festzustellen, ob der Jugendliche „nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag“ (BGHZ 29, 33 ).

Einer ergänzenden Zustimmung des Sorgeberechtigten und gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern, ist in diesem Fall nicht notwendig (vgl. BGH NJW 1972, 811; Prütting, Medizinrecht, § 630d BGB, RZ. 26). 

Ist der minderjährige Patient nicht einwilligungsfähig entscheiden die Eltern. Diese üben die Personensorge, zu der auch die Entscheidung über Impfungen gehört, grundsätzlich gemeinschaftlich aus – müssen also gemeinsam entscheiden -  und haben dabei auf die wachsenden Fähigkeiten des Minderjährigen Rücksicht zu nehmen (§ 1626 Abs. 2 BGB).

Kann ein Kind gegen seinen/ihren Willen geimpft werden?

Im Idealfall sind alle Beteiligten mit der Impfung einverstanden. Allerdings gibt es Situationen, in denen es nicht so läuft. Was können Sie tun?

Wenn Ihr Kind einer Impfung nicht sofort zustimmt, bedeutet das nicht, dass es grundsätzlich nicht geimpft werden möchte. Eventuell sind noch Fragen offen, die erst geklärt werden müssen. Hören Sie zu, welche Fragen offen sind, welche Ängste oder Zweifel Ihr Kind äußert. Versuchen Sie nicht gleich zu widersprechen, hören Sie erstmal zu. Eltern wie Kinder sollten sich idealerweise über ihre Beweggründe austauschen. Suchen Sie das gemeinsame Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. 

Rein rechtlich gesehen hat das minderjährige Kind, wenn es als einwilligungsfähig betrachtet wird, ein Vetorecht gegen die Entscheidung der Eltern, die das Kind gerne impfen lassen möchten. Das bedeutet, dass der Arzt oder die Ärztin ein Kind nicht gegen seinen Willen impfen wird, wenn der Arzt das Kind als einwilligungsfähig betrachtet.

Einwilligungsfähig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Kind bzw. der oder die Jugendliche in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung zu erkennen, angemessen zu beurteilen und danach zu handeln. Die Einwilligungsfähigkeit wird, anders als die Geschäftsfähigkeit, nicht pauschal an einem bestimmten Alter festgemacht. Es kann hier also keine „Zwangsbehandlung“ geben, das ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) (vgl. Wagner, Münchner Kommentar, BGB § 630d, Rz. 41).

 
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Informationen zur Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Corona-Schutzimpfung mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe seit dem 19. August offiziell für alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.

Alle wichtigen Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir speziell für Kinder und Jugendliche auf einer Übersichtsseite zusammengestellt. Die Informationen auf dieser Seite werden fortlaufend aktualisiert.

 
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