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Neue Thüringer Corona-Schutzverordnung tritt am 2. Februar in Kraft

30.01.2023

Die neue Thüringer Corona-Schutzverordnung tritt nunmehr – im Gleichklang mit dem Bundesrecht – bereits einen Tag früher am Donnerstag, 2. Februar, in Kraft (nicht wie ursprünglich angekündigt am Freitag, 3. Februar). Damit wird in Thüringen die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr aufgehoben. Gleiches gilt für die Isolationspflicht. Bundesweit entfällt zudem die Maskenpflicht im Fernverkehr.

Besonders gefährdete Personengruppen werden auch weiter durch gezielte Maßnahmen geschützt. So treten an die Stelle der Isolationspflicht weitergehende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehört eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Die Schutzmaßnahmen für infizierte Personen gelten für mindestens fünf Tage beziehungsweise bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

Die im Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegte FFP2-Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Mit der neuen und voraussichtlich letzten Thüringer Corona-Schutzverordnung bis zum Auslaufen der bundesgesetzlichen Ermächtigung am 7. April 2023 enden damit alle eigenständigen landesrechtlichen Schutzmaßnahmen. Geregelt werden nur noch Erleichterungen gegenüber dem Bundesrecht.

Den Verordnungstext finden Sie ab Donnerstag auch auf unserer Webseite unter: www.tmasgff.de/covid-19/verordnung