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Wochenendtermine restlos ausgebucht: 10.000 Impftermine an unter 65-Jährige vergeben

26.02.2021

Ab 1. März öffnet die Terminvergabe für unter 65-Jährige in der Priorisierungsgruppe 2.2 und für über 80-Jährige in der Priorisierungsgruppe 1

Nach der Öffnung des Impfangebots für unter 65-Jährige der Priorisierungsgruppe 2.1 sind die zur Verfügung stehenden Impftermine am kommenden Wochenende (27.02. und 28.02.) bereits restlos ausgebucht. Insgesamt 10.000 Thüringerinnen und Thüringer erhalten an diesem Wochenende ihre erste Impfdosis der Corona-Schutzimpfung. Das sind innerhalb von zwei Tagen so viele wie noch nie. Stand heute haben bereits fünf Prozent der Thüringer Bevölkerung eine Erstimpfung erhalten (2,6 Prozent haben bereits beide Impfungen bekommen).

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Mit fünf Prozent liegen wir bei den Erstimpfungen weiter bundesweit auf dem Spitzenplatz. Ich bin dankbar gegenüber all denen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. In wenigen Stunden waren gestern tausende Termine in den Impfstellen gebucht. Die hohe Impfbereitschaft bei den unter 65-Jährigen zeigt: Der AstraZeneca-Impfstoff wird sehr gut angenommen. Der Bedarf ist da. Und das ist auch richtig, denn es ist ein hoch wirksamer und guter Impfstoff. Auch in Krankenhäusern gehen die Impfungen mit AstraZeneca zügig voran.Ich danke allen Thüringerinnen und Thüringern, die von dem kurzfristigen Angebot bereits Gebrauch gemacht haben. Das Impfen ist unser stärkstes Instrument im Kampf gegen die Pandemie.“

Mit Blick auf weitere Lieferankündigungen des Herstellers AstraZeneca wird am 1. März, um 12:00 Uhr, die Terminvergabe bei den unter 65-Jährigen auch für die nächste Priorisierungsgruppe (Unterpriorisierung2.2) geöffnet. Termine sind sowohl noch für das kommende Wochenende, 6./7. März, frei als auch für die Impfzentren in Erfurt und Gera, die am 10. März öffnen werden.

Damit können ab Montag, 12:00 Uhr, auch die folgenden Personengruppen Impftermine für den Zeitraum ab 6. März vereinbaren (Unterpriorisierung 2.2):

  • Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf
  • Bewohnerinnen und Bewohner (unter 65 Jahre) und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge oder Obdachlosenunterkünften
  • Personen, die in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen über 70 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben oder von schwangeren Personen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit moderatem Expositionsrisiko, beispielsweise in Hebammenpraxen, Geburtshäusern, Blut- und Plasmaspendediensten sowie Heilmittelerbringer

„Solange wir nicht genügend Impfstoffe zur Verfügung haben, müssen wir weiter schrittweise vorgehen. Ich freue mich, dass wir jetzt innerhalb von nur zwei Wochen bei den Impfungen für die unter 65-Jährigen so schnell vorankommen. Denn ich weiß, wie sehr viele Menschen mit Vorerkrankungen, Behinderungen oder Beschäftigte in medizinischen Bereichen, die noch nicht an der Reihe waren, auf eine Impfung warten. Mit den bis Ende März angekündigten Liefermengen werden wir den Bedarf in der zweithöchsten Prioritätsgruppe wahrscheinlich noch nicht decken können. Daher ist es zu früh, über eine Aufhebung der Priorisierung zu sprechen. Zudem ist es nicht hilfreich, wenn dieser sehr gute Impfstoff jetzt völlig ungerechtfertigt ein Ladenhüter-Image verpasst bekommt. In der höchsten Prioritätsgruppe mag der Bedarf gedeckt sein, aber in der zweithöchsten Gruppe stehen wir gerade erst am Anfang“, so die Ministerin weiter.

Natürlich können sich auch Personen unter 65 Jahren der Priorisierungsstufen 1 und 2.1 weiter für einen Impftermin anmelden.

Eine Übersicht, wer nach der aktuellen Priorisierung impfberechtigt ist, ist auch auf unserer Internetseite unter https://www.tmasgff.de/covid-19/impfreihenfolge zu finden.

Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Menschen mit Vorerkrankungen ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine Impfung nachweisen können. Betroffene können diese Bestätigung auch telefonisch beim betreuenden Arzt/bei der betreuenden Ärztin anfordern und sich dann per Post zuschicken lassen.

Weitere Informationen dazu, in welcher Form Berechtigungsnachweise für die Impfungen erbracht werden müssen, finden Sie in unserem FAQ-Bereich zum Thema Impfen: https://www.tmasgff.de/covid-19/faq/impfung.

Impfangebot für Personen über 80 Jahren

Auch für Personen über 80 Jahren startet am 1. März um 12:00 Uhr wieder die Terminvergabe. Mit den für Montag angekündigten Impfdosen des Herstellers BioNTech/Pfizer können für den Monat März zusätzlich 12.600 Termine an über 80-Jährige vergeben werden. Dies betrifft jedoch nur die Impfstellen in Greiz, Eisenberg, Apolda, Sömmerda, Blankenhain, Arnstadt, Ilmenau, Hildburghausen, Nordhausen, Leinefelde, Mühlhausen, Bad Salzungen, Schmalkalden und Rudolstadt. An den übrigen Impfstellen waren bereits in der vergangenen Woche 16.200 Impftermine bis Ende März vergeben worden.

Hierzu Gesundheitsministerin Werner: „Ich weiß, dass die Anspannung bei den älteren Menschen und deren Angehörigen gerade sehr hoch ist. Umso mehr freut es mich, dass wir auch hier ab Montag wieder neue Impftermine vergeben können. Für die kommenden Monate sind wir zuversichtlich, dass deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen wird – damit können wir sehr bald allen Menschen dieser Altersgruppe ein Impfangebot machen.“

Allen Personen, die aktuell noch keinen Impftermin erhalten können, empfehlen wir, den Thüringer Impf-Newsletter zu abonnieren: www.news.impfen-thueringen.de. Sie werden dann darüber informiert, wenn für Sie eine Terminvergabe möglich ist.