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06.04.2023
Mit Auslaufen der Bundesregelung endet auch die Thüringer Corona-Schutzverordnung und so fallen ab dem 8. April 2023 sämtliche infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen im Freistaat weg.
Dennoch gilt es zu beachten, dass SARS-CoV-2 Infektionen nicht verschwunden sind, obwohl die gegenwärtigen Virusvarianten nur noch in geringem Maße schwere Krankheitsverläufe hervorrufen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen oder auch in Einzelfällen können weiter schwere Verläufe mit langfristigen Folgen auftreten.
Die Landesregierung appelliert daher an die Bevölkerung, weiterhin folgende Verhaltensregeln zu beachten.
Positiv getesteten Personen wird für einen Zeitraum von fünf Tagen seit der Testung Folgendes empfohlen:
- sich freiwillig in Absonderung zu begeben und beruflichen Tätigkeiten nach Möglichkeit von der eigenen Wohnung aus nachzugehen
- Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren
- eine qualifizierte Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2 Maske) außerhalb geschlossener Räume zu tragen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht oder nicht durchgehend eingehalten werden kann
- eine qualifizierte Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2 Maske) in geschlossenen Räumen zu tragen, sofern sich weitere als die dem eigenen Haushalt angehörigen Personen darin aufhalten
Darüber hinaus sollten positiv getestete Personen die folgenden Einrichtungen als Besucherinnen und Besucher nicht betreten:
- Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Einrichtung für ambulantes Operierens, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen;
- voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen,
- voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderungen
- Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und sonstige Gemeinschaftsunterkünfte