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Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Zielsetzung der Inklusion ist spätestens seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 der oberste Leitgedanke der Politik für Menschen mit Behinderung. Einen ersten Schritt zur Umsetzung hat der Freistaat Thüringen mit dem im Jahr 2012 vom Landeskabinett verabschiedeten Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unternommen. Da sich gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedinungen stetig ändern, müssen auch die konkreten Zielvorstellung angepasst werden. Aus diesem Grund wurde der Maßnahmenplan 2016 vom Deutschen Institut für Menschenrechte evaluiert und mit diesen Ergebnissen an eine Fortschreibung des Maßnahmenplans gearbeitet. Viele Vereine, Verbände, Institutionen und nicht zuletzt Selbstbetroffene haben gemeinsam über Monate aktiv in Arbeitsgruppen hieran gearbeitet.

Im Mai 2019 wurde die zuvor vom Landtag beschlossene Version 2.0 des Maßnahmenplans im Rahmen einer Fachkonferenz öffentlich vorgestellt. Die Version 2.0 umfasst insgesamt 130 Maßnahmen aus den Arbeitsgruppen und 11 Maßnahmen aus dem Landtag, zu deren Umsetzung sich die Landesregierung verpflichtet hat.

 
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UN-Behindertenrechtskonvention

Bei der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag. In diesem sind die bestehenden Menschenrechte an die spezifische Lebenssituation behinderter Menschen angepasst worden, u.a.: Recht auf Leben, Recht auf Arbeit und das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.

Zur Stärkung der Rechte der Menschen mit Behinderungen wurden neue Regelungen, wie zur Barrierefreiheit oder zur persönlichen Mobilität aufgenommen. Ziel des Übereinkommens ist es, die Chancengleichheit behinderter von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden. Ende Februar 2010 hat der Thüringer Landtag beschlossen, die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umzusetzen.

Aktuelle Informationen und Veröffentlichungen zur UN-Behindertenrechtskonvention sind über die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention abzurufen.

 
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5. Fachkonferenz zur Umsetzung der UN-BRK

Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Lebens- und Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen wird das Thüringer Sozialministerium gemeinsam mit Vereinen und Verbänden, Selbstbetroffenen sowie weiteren Akteuren den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Version 3.0 fortschreiben. Die Fachkonferenz am 26. September 2024 in Erfurt hat den Auftakt für den Fortschreibungsprozess gebildet.

 
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Erarbeitung des Thüringer Maßnahmenplans 3.0

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Fortschreibungsprozess des Thüringer Maßnahmenplanes

Ab Herbst 2024 beginnt der Fortschreibungsprozess des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Gemeinsam werden Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Landesverwaltung in neun thematisch gegliederten Arbeitsgruppen die Version 3.0 entwickeln. Wenn Sie sich an diesen Abstimmungen beteiligen möchten, melden Sie sich bitte bei den jeweiligen Arbeitsgruppenleitungen an.

 
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Einreichung neuer Maßnahmenvorschläge

Zur Einreichung neuer Maßnahmenvorschläge in den Fortschreibungsprozess nutzen Sie bitte das hierfür entwickelte Formblatt. Bei Verwendung des Formblattes und Tätigung der erbetenen Eintragungen (bis zur Mitte der Seite 2) ist sichergestellt, dass alle wichtigen Informationen zur weiteren Beratung des Maßnahmenvorschlages vorliegen. Das ausgefüllte Formblatt können Sie direkt an die fachlich zuständigen Arbeitsgruppenleitungen übersenden (Kontaktdaten siehe "Übersicht").