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Thüringen passt Corona-Schutzregeln an
24.05.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
In Thüringen tritt am 28. Mai eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wesentlichen Basisregeln werden fortgeführt. Anpassungen erfolgen lediglich im Bereich der Maskenpflichten. So entfällt in bestimmten Bereichen der medizinischen Versorgung die FFP2-Maskenpflicht.
Neue Thüringer Corona-Schutzverordnung ab 1. Mai 2022 / Quarantäne-Regelungen werden angepasst
29.04.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Demzufolge tritt zum 1. Mai 2022 eine angepasste Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft.
Gesundheitsministerium verlängert Basismaßnahmen bis Ende April/Maske wird weiterhin empfohlen
01.04.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Das Thüringer Gesundheitsministerium empfiehlt angesichts der sehr hohen Infektionszahlen, weiterhin in Innenräumen Masken zu tragen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen und den Einzelhandel. Im ÖPNV sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Thüringen passt Corona-Schutzregeln an neues Infektionsschutzgesetz an
18.03.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Demzufolge tritt mit Ablauf des 18. März 2022 eine neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft, die neben den Basisregelungen des neu gefassten Bundes-Infektionsschutzgesetzes auch die Fortführung bestehender Maßnahmen bis Anfang April im Rahmen des gesetzlich Möglichen umsetzt. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten in bestimmten Einrichtungen.
Thüringen verlängert Corona-Regeln bis zum 2. April
15.03.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Landesregierung hat sich heute in ihrer Kabinettsitzung darauf verständigt, von der Übergangsregelung im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz (§28a Abs. 10 Satz 3 IfSG-E) Gebrauch zu machen. Demzufolge tritt mit Ablauf des 18. März 2022 – nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes durch den Bundestag und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – eine neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft, die neben den vorgesehenen Basisregelungen auch die Fortführung bestehender Maßnahmen bis Anfang April im Rahmen des gesetzlich Möglichen umsetzt. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten in bestimmten Einrichtungen.
Weiterhin zentrales Impfangebot in Thüringen
09.03.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und das Thüringer Gesundheitsministerium haben heute sowohl die Landkreise und kreisfreien Städte als auch die Vertragsärzte über die kurz- und mittelfristigen Planungen bezüglich der Corona-Schutzimpfung in Thüringen informiert.
Thüringer Gesundheitsministerium veröffentlicht Erlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
01.03.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend hat den Landkreisen und kreisfreien Städten gestern einen Umsetzungserlass zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz zukommen lassen. Ein Entwurf war den Gesundheitsämtern bereits in der vergangenen Woche zugegangen, um damit verbundene Fragen vor der Fertigstellung noch berücksichtigen zu können.
Neue Thüringer Corona-Verordnung: Gesundheitsministerium setzt Schritt 2 des Bund-Länder-Beschlusses um
28.02.2022 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Mit der Neufassung der Verordnung wird der zweite Schritt des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wird das bestehende Thüringer Ampelsystem auf ein 2-Stufen-System reduziert: Die Basisstufe und die Infektionsstufe. In der Basisstufe werden die von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsschritte umgesetzt. Sollte in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die lokale Hospitalisierungsinzidenz und zeitgleich die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen erneut einen kritischen Wert übersteigen, treten mit der Infektionsstufe automatisch lokal verschärfte Maßnahmen in Kraft.