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28. Verleihung der „Thüringer Rose“

12.05.2020

Sozialministerin Werner ruft zur Einreichung von Vorschlägen auf

Die Thüringer Sozialministerin Heike Werner ruft dazu auf, Vorschläge für die Verleihung der „Thüringer Rose“ einzureichen. Mit dieser Auszeichnung wird besonderes ehrenamtliches und soziales Engagement gewürdigt. Bis zu zwölf Mitbürgerinnen und Mitbürger des Freistaates werden in jedem Jahr mit der „Thüringer Rose“ geehrt.

Dazu Ministerin Werner: „Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich uneigennützig. Sie setzen sich immer wieder selbstlos und mitfühlend für andere und schwächere Menschen ein. Wie selbstverständlich erwarten sie dafür keine Gegenleistung. Genau das möchten wir mit der ‚Thüringer Rose‘ öffentlich würdigen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, Vorschläge für diediesjährigen Auszeichnungen einzureichen.“

Genannt werden können alle Personen, die sich in Thüringen selbstlos für hilfebedürftige Menschen einsetzen und ehrenamtlich soziale Arbeit leisten, zum Beispiel kranke Menschen oder Menschen mit Behinderungen betreuen, in Selbsthilfegruppen oder anderen sozialen Organisationen aktiv sind.

Vorschläge sind bis zum 30.6.2020 schriftlich mit einer Begründung an das

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat „Landes- und Bundeskoordinierung, Öffentlichkeitsarbeit, strategische Planung“
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

zu richten.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden am 19. November 2020, dem „Tag der Elisabeth von Thüringen“, von Sozialministerin Heike Werner ausgezeichnet.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.tmasgff.de/ministerium#c90