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42 Jahre internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen!

24.11.2023

Am 25. November wird jährlich weltweit der Tag gegen Gewalt an Frauen begangen, in diesem Jahr zum 42. Mal. Auch in Thüringen finden rund um diesen Tag eine ganze Reihe von Aktionen statt. Diese werden landesweit in Städten, Kommunen und Landkreisen durchgeführt. Sie finden im Internet und auf öffentlichen Plätzen, als Kulturveranstaltungen und Fachtagungen statt.

Die Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen, Gabi Ohler, sagt hierzu:

„Es ist gut, dass das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen nicht nur im November, sondern in den letzten Jahren zunehmend ganzjährig und öffentlich diskutiert wird. Nur so können wir dazu kommen, dass diese Gewalt wahrgenommen und eingedämmt wird. Gewalt, die im Verborgenen geschieht, darf dort nicht bleiben. Ein Zusammenwirken aller Entscheidungs- und Beratungsstrukturen ist bereits in der Istanbul-Konvention vorgesehen. Wir brauchen vernetzte Maßnahmen, die Frauen Beratung und Hilfe anbieten, und vor allem einen Ausweg aus ihrer Situation aufzeigen. Neben dem eigentlichen Opferschutz sind unter anderem auch konsequentes polizeiliches Handeln, Prävention und Aufklärung sowie ganz besonders auch die Berücksichtigung von Kindern wichtig. Der Umgang mit Tätern ist entscheidend, um der Gewalt den Boden zu entziehen. Für Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen benötigen wir bundesweit einheitliche Standards und Finanzierungsgrundlagen. Wir brauchen Fortbildungen für alle Berufsgruppen und Täterprogramme für Straffällige. Vieles davon ist bereits angeschoben, aber es braucht eine Verstetigung und Kontinuität sowie eine gesellschaftliche und politische Verortung.“

Hintergrundinformation:

Am 25. November wird der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen seit 1981 jährlich als Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung an Frauen und Mädchen begangen. Jede dritte Frau erlebt in ihrem Leben sexualisierte Gewalt, jede vierte Partnerschaftsgewalt. Viele Fälle bleiben weiterhin im Dunkelfeld.

Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, auch als Istanbul-Konvention bekannt, ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Maßnahmen zu Gewalt gegen Frauen. Das Übereinkommen ist seit 2018 in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen. Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der strukturellen Ungleichstellung von Frauen und Männern.