Ministerin Schenk: „Pflege muss bezahlbar und zukunftsfest bleiben.“
Anlässlich des heutigen Treffens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege und der Vorstellung ihrer Ergebnisse macht sich die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk erneut für die Begrenzung der Eigenanteile durch den sogenannten Sockel-Spitze-Tausch stark.
Demnach sollten Pflegebedürftige in der stationären Pflege künftig nur noch einen festen, verlässlichen Eigenanteil zahlen. Alles, was darüber hinausgeht, würde die Pflegeversicherung übernehmen. „Bisher funktioniert das System genau umgekehrt“, erklärt Ministerin Schenk. „Die Pflegekassen zahlen nur einen Teil, während die Betroffenen mit steigenden Kosten allein gelassen werden. Das ist nicht gerecht und führt viele an ihre finanziellen Grenzen.“
Erleichtert zeigt sich die Ministerin über die Beibehaltung des Pflegegrades 1: „Von der zwischenzeitlich diskutierten Abschaffung des Pflegegrades 1 wäre de facto auch die Nachbarschaftshilfe betroffen gewesen. Die Nachbarschaftshilfe trägt jedoch ganz maßgeblich dazu bei, pflegende Angehörige zu entlasten und Menschen länger ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen. Ohne diese niedrigschwelligen Unterstützungsleistungen würden Menschen vielleicht sogar schneller pflegebedürftig und es würden höhere Kosten entstehen. Ich bin froh, dass dieses Thema nun vom Tisch ist und der wichtige präventive Ansatz dieser Leistungen anerkannt wird.“
„Mit einem zukünftig stärker ausgerichteten Fokus auf die Prävention von Pflegebedürftigkeit und der Einrichtung eines Notfallbudgets, das Betroffene in Krisensituationen unterstützen soll, sind im Beschlusspapier sehr handfeste und praktische Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vorgesehen, auch wenn ich mir mehr Klarheit bei der Frage der Finanzierung gewünscht hätte“, so Schenk weiter. „Zumal etliche Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Pflegeversicherung bereits an anderer Stelle, wie dem Bundeskoalitionsvertrag zugesagt wurden, wie der Ausgleich versicherungsfremder Leistungen, zum Beispiel Rentenpunkte für Pflegende Angehörige und Zahlungen, die die Pflegeversicherungen in der Corona-Pandemie geleistet haben.“
Grundsätzlich appelliert die Ministerin an das Bundesgesundheitsministerium, den im Beschluss vorgegebenen, ambitionierten Zeitplan nun auch umzusetzen: „Dass der heutige Beschluss mehr Prüfaufträge als konkrete Maßnahmen enthält, ist bedauerlich. Wir brauchen dringend einen Systemwechsel – mit klaren Maßnahmen und konkreten Entscheidungen. Deshalb halte ich es auch für falsch, dass der Abbau versicherungsfremder Leistungen aus dem heutigen Beschluss weitgehend verschwunden ist. Die inhaltliche Arbeit an den einzelnen Punkten muss nun konsequent fortgeführt werden. Thüringen wird sich auch weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Pflege bezahlbar und zukunftsfest bleibt.“
Hintergrund
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege wurde Anfang 2025 auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eingerichtet, um die nachhaltige Finanzierung und Weiterentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sicherzustellen. Auslöser sind die anhaltenden Finanzierungsprobleme im System, die in den vergangenen Jahren zu mehrfachen Beitragserhöhungen und einer spürbaren Mehrbelastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geführt haben.
Die Arbeitsgruppe ist Teil des Koalitionsbeschlusses zur Pflegestrukturreform und sollte bis Ende 2025 konkrete Reformvorschläge vorlegen, die sowohl kurz- als auch langfristig die Stabilität der Pflegeversicherung gewährleisten. In Berlin wurde heute der Abschlussbericht vorgestellt und in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten.