Inhaltselment überspringen 

Gemeinsames Signal zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

06.11.2020

Gesundheitsministerin Heike Werner hatte für den heutigen Vormittag Thüringens Landräte und Oberbürgermeister zu einer Videokonferenz eingeladen, um gemeinsam über verschiedene Eckpunkte zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu beraten. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die aktuell gültigen Corona-Verordnungen des Landes, die Umsetzung des Thüringer Eindämmungskonzepts sowie Möglichkeiten zur Entlastung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Der Austausch hat einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Besonders mit Blick auf die angespannte Situation der Gesundheitsämter besteht dringender Handlungsbedarf. Der Freistaat steht in dieser Frage an der Seite der Kommunen. Ich freue mich deshalb, dass der Haushaltsausschuss des Landtags heute kurzfristig die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von einer Million Euro für zusätzliches Personal zur Kontaktnachverfolgung ermöglicht hat. Denn gerade die schnelle und möglichst lückenlose Kontaktnachverfolgung ist ein Schlüsselthema zur wirkungsvollen Eindämmung der Pandemie. Dieses gemeinsame Zeichen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist auch für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit Beginn der Pandemie unter Hochdruck arbeiten, ein dringend notwendiges Signal der Wertschätzung und Entlastung.“

Folgende Maßnahmen sind zur Unterstützung der Gesundheitsämter geplant:

Zusätzliche Gelder für Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Insgesamt eine Million Euro aus dem Sondervermögen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird den Thüringer Kommunen zur kurzfristigen Einstellung von Personal für die Kontaktnachverfolgung zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde heute im Haushaltsausschuss des Thüringer Landtags beschlossen. Die Mittel waren ursprünglich für Fördermaßnahmen zum Erhalt von Ausbildungsplätzen vorgesehen. Da hier durch das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ kein weiterer Bedarf an Landesmitteln besteht, konnten diese Gelder nun umgewidmet werden.

Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Auf Wunsch der kommunalen Ebene gab es eine erste Verständigung über den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, mit dem ab dem nächsten Jahr zusätzliches Personal für die Gesundheitsämter finanziert werden soll. Den Landräten und Oberbürgermeistern wurden verschiedene Modellrechnungen vorgestellt, wie viele Mittel – abhängig vom Verteilschlüssel – nach Thüringen fließen könnten. Allerdings stehen nach wie vor zentrale Entscheidungen dazu auf Bundesebene aus. Thüringen setzt sich in den zuständigen Gremien für eine schnelle Klärung ein.

Genehmigung von Antigentests in Pflegeeinrichtungen vereinfachen

Die Testverordnung des Bundes sieht vor, dass alle Pflegeeinrichtungen vor der Nutzung sogenannter Antigentests ein eigenes Testkonzept beim zuständigen Gesundheitsamt zur Genehmigung vorlegen müssen. Um das Verfahren zu vereinfachen, hat das Thüringer Gesundheitsministerium ein Muster-Testkonzept erarbeitet, welches allen Thüringer Einrichtungen zeitnah zur Verfügung gestellt wird. Auf diese Weise werden sowohl die Einrichtungen selbst als auch die Gesundheitsämter bei der Bearbeitung entlastet.