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Gesundheitsministerin Heike Werner: „Regionale Beschränkungsmaßnahmen müssen zielgenau und effektiv sein.“

12.05.2020

Die neue Thüringer Coronavirus-Eindämmungsverordnung, die am morgigen Mittwoch in Kraft tritt, verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte beim Überschreiten des Risikowertes von mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen umgehend infektionsschutzrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Auf Grundlage dieses Verordnungstextes wurden die Landrätin des Kreises Greiz und der Landrat des Kreises Sonneberg kurzfristig aufgefordert, das Gesundheitsministerium umfänglich über die erarbeiteten Schutzkonzepte zu informieren.

Dazu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Um eine neue Infektionswelle möglichst frühzeitig zu verhindern, müssen wir die Verbreitung des Virus spezifisch bekämpfen. Die Überschreitung des Risikowertes ist dabei das entscheidende Alarmsignal. Wenn dieser Alarm ausgelöst ist, muss genau geschaut werden, wie sich die Infektionen entwickeln, um ein effektives Beschränkungskonzept umsetzen zu können. Hier sind zuerst die Landkreise am Zug, Schutzkonzepte vorzulegen.

Eine unserer Empfehlungen für den Landkreis Greiz lautet, die Betretungsverbote für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen für wenigstens 14 Tage aufrecht zu erhalten, denn in diesen Einrichtungen konzentriert sich derzeit das Infektionsgeschehen. Im Landkreis Sonneberg handelt es sich um ein lokalisiertes Geschehen, so dass sich, nach gegenwärtigem Stand, die Beschränkungen auf die betroffenen Einrichtungen konzentrieren sollten.

Ob die thüringenweit ab 15. Mai geplante Öffnung von gastronomischen und touristischen  Angeboten auch in den Landkreisen Greiz und Sonneberg umgesetzt werden kann, ist von der Beherrschbarkeit der infektionshygienischen Lage in beiden Landkreisen abhängig. Dabei kommt es maßgeblich auf die Schutzkonzepte der Kreise an. Gleichzeitig müssen wir bedenken, dass jede regionale Beschränkungsmaßnahme nur wirksam ist, wenn sie nicht wenige Kilometer weiter hinter der Kreisgrenze einfach umgangen werden kann. Die Maßnahmen müssen zielgenau und effektiv sein.“

Hintergrund:

Am vergangenen Mittwoch haben die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin entschieden, weitere Lockerungen der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmen in die Verantwortung der Länder zu legen. Gleichzeitig wurde beschlossen, auf regionales Ausbruchsgeschehen spezifisch zu reagieren. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sollen konsequente Beschränkungskonzepte umgesetzt werden.

Dieser Beschluss wurde in die neue Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und  zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, die am morgigen Mittwoch in Kraft treten wird, übernommen. In Paragraph 13, Absatz 2 dieser neuen Verordnung heißt es:

„Überschreitet die gesundheitsamtlich ermittelte Zahl der Neuinfektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 den Risikowert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb eines Referenzeitraums von sieben Tagen im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, sind stets weitere infektionsschutzrechtliche Maßnahmen der zuständigen Behörde nach Abstimmung mit den Fachaufsichtsbehörden für die Dauer der Überschreitung des Risikowerts zuzüglich eines Zeitraums von weiteren sieben Tagen zu treffen.“