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23.04.2020
In Thüringen wird am morgigen Freitag, 24. April, eine Änderung der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft treten. In dieser Änderung wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im ÖPNV geregelt. Außerdem wird die Öffnung von Autokinos gestattet.
Zur Änderungsverordnung erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Gleichzeitig mit der Öffnung vieler Geschäfte wird ab morgen im Einzelhandel und im ÖPNV das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Die täglichen Infektionszahlen zeigen uns, dass wir die Ausbreitung des Coronavirus weiterhin sehr ernst nehmen müssen. Allein in den letzten 24 Stunden wurden von den Thüringer Gesundheitsämtern 88 Neuinfektionen gemeldet. Drei weitere Patienten sind verstorben. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist nach Ansicht des Robert Koch-Instituts ein Beitrag, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Von grundlegender Bedeutung ist weiterhin das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. Eine Möglichkeit für soziale Aktivität unter Einhaltung der Abstandsregeln ist der Besuch eines Autokinos. Deshalb haben wir entschieden, die Öffnung dieser Angebote zu ermöglichen.“
Wichtige Fragen und Antworten zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung haben wir auf unserer Internetseite veröffentlicht: https://www.tmasgff.de/covid-19/faq