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Gesundheitsministerin Werner: „Booster-Impfungen werden für alle ermöglicht“

29.10.2021

Thüringen reagiert mit Erweiterung des Impfangebots und Verschärfung der Eindämmungsregeln auf massiv steigende Infektionszahlen

Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unterzeichnet. Mit der Neufassung werden u.a. die Optionsmodelle „2G“ und „3G-Plus“ auch auf Restaurants, Gaststätten und religiöse Zusammenkünfte ausgeweitet. Parallel zur Verordnung wurde auch der Thüringer Eindämmungserlass überarbeitet: In Warnstufe 2 haben Landkreise und kreisfreie Städte künftig die Möglichkeit verbindlich das 2G/3G-Plus-Optionsmodell in bestimmten Bereichen einzuführen. In Warnstufe 3 sollen die Optionsmodelle eine verpflichtende Regelmaßnahme werden.

Die Verordnung und der Eindämmungserlass treten am Samstag, 30. Oktober 2021, in Kraft, Die Verordnung gilt bis einschließlich 24. November 2021. Der Erlass gilt bis auf Weiteres.

Parallel wurde gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) beschlossen, das Angebot für Booster-Impfungen deutlich auszubauen. Ab November gilt in den Impfstellen keine Altersbegrenzung mehr für Booster-Impfungen. Außerdem werden die Fristen verkürzt. Wer mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) oder dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca geimpft wurde, kann nun bereits fünf Monate nach Abschluss der vollständigen Impfserie die dritte Impfung erhalten. Bei einer Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson beträgt diese Frist nur vier Wochen. Das Angebot gilt vorerst nur in den Thüringer Impfstellen. Terminvereinbarungen sind unter www.impfen-thueringen.de möglich. Eine Übersicht der Impfaktionen ohne Termin findet sich unter www.impfen-thueringen.de/endspurt.

Hierzu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Mit mehr als 1.500 Neuinfektionen in den letzten 24 Stunden haben wir heute einen traurigen Allzeitrekord erreicht. Selbst im Januar auf dem Höhepunkt der zweiten Welle, hatten wir nicht mehr als 1.400 Infektionen an einem Tag. Die Zahl der Intensivpatienten und der Todesfälle ist heute höher als vor einem Jahr zum gleichen Zeitpunkt. Wir erleben diese Entwicklung trotz der Impfungen, weil die Delta-Variante sehr viel ansteckender ist als der Urtyp des Virus, mit dem wir es im letzten Herbst und Winter zu tun hatten. Die Mittel, mit denen wir reagieren, sind andere als vor einem Jahr. Zum einen werden wir das Angebot für Booster-Impfungen deutlich ausbauen. Viele Menschen gehören nicht zum von der STIKO-Empfehlung umfassten Personenkreis und haben trotzdem ein verständliches Schutzbedürfnis. Wer eine dritte Impfung möchte, soll eine dritte Impfung bekommen. Daten aus Israel zeigen, dass das der richtige Weg ist.

Zum andern haben wir bei den Infektionsschutzregeln nachgesteuert und für die Warnstufen 2 und 3 strengere Maßnahmen in den Thüringer Eindämmungserlass aufgenommen: Die Landkreise und kreisfreien Städte können bzw. sollen, angepasst an das lokale Infektionsgeschehen, das 2G- oder das 3G-Plus-Modell bei Veranstaltungen oder in bestimmten Einrichtungen wie Gaststätten und Diskotheken zur Pflicht zu machen.“

Beim 2G-Modell erhalten nur nachweislich vollständig Geimpfte und Genesene Zutritt, die keinerlei Symptome aufweisen. Beim 3G-Plus-Modell dürfen zusätzlich auch Personen teilnehmen, die einen negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder einen Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen können. Ausnahmen gibt es in beiden Fällen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Bislang wurden diese Modelle nur auf freiwilliger Basis angewendet.

Die Quote der vollständig geimpften in Thüringen liegt aktuell bei 60,6 Prozent.

Hierzu Werner: „Der beste Schutz für uns alle ist eine hohe Impfquote. Ich appelliere daher vor allem nochmal an die Erwachsenen, die bislang zögern oder abwarten: Die Impfung schützt Sie mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit vor einem schweren Krankheitsverlauf. Je mehr Menschen davor geschützt sind, desto höher ist unser Gemeinschaftsschutz. Wichtig sind außerdem die Booster-Impfungen in Pflege- und Senioreneinrichtungen. Bisher wurden in Thüringen in 87 Einrichtungen rund 6.700 Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Für weitere 62 Einrichtungen sind bereits Termine vereinbart. Einrichtungen, die sich noch nicht für Booster-Impfungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung angemeldet haben, rufe ich auf, das dringend nachzuholen. Bei der KVT stehen 25 mobile Impfteams bereit.“

Den vollständigen Verordnungstext, die dazugehörige Lesefassung sowie den Eindämmungserlass haben wir unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage veröffentlicht.

Aktualisierte Übersicht zu den Maßnahmen des Thüringer Eindämmungserlasses:

BASISSTUFE

Es gelten die Maßnahmen der Thüringer Corona-Schutzverordnung, wie die AHA-Regeln (Abstand halten, auf Hygiene achten, im Alltag Maske tragen)

WARNSTUFE 1

Ergänzende Testpflichten* in geschlossenen Räumen (3G-Regelung) in den folgenden Bereichen:

  • Gaststätten
  • entgeltliche Übernachtungsangebote
  • Veranstaltungen
  • Sport (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder)
  • Saunen und ähnlichen Angeboten

Beschränkung der Teilnehmerzahl bei öffentlichen/nicht-öffentlichen Veranstaltungen bzw. Erweiterung der Anzeige- und Genehmigungspflichten

WARNSTUFE 2

Ausweitung der Maskenpflicht an bestimmten stark frequentierten Ort (Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich)

Optional:

Verpflichtung zur verbindlichen Anwendung des 2G- bzw. 3G-Plus-Optionsmodells für die folgenden Bereiche:

  • Veranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
  • Kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Kino etc.)
  • Reisebusveranstaltungen
  • Diskos, Clubs
  • Gaststätten
  • Beherbergungsbetriebe

WARNSTUFE 3

Verpflichtung einer verbindlichen Anwendung des 2G- bzw. 3G-Plus-Optionsmodells für die folgenden Bereiche:

  • Veranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
  • Kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Kino etc.)
  • Reisebusveranstaltungen
  • Diskos, Clubs
  • Gaststätten
  • Beherbergungsbetriebe

*Gilt nicht für vollständig Geimpfte/Genesene