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Sparpläne auf Kosten von langzeitarbeitslosen Menschen

15.07.2022

Thüringer Sozial- und Arbeitsministerin Werner: „Ausreichende und flexibel ausgestaltete öffentlich geförderte Beschäftigung ist unverzichtbar“

Mit dem Teilhabechancengesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, wurden zwei neue Fördermöglichkeiten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 11) geschaffen: Die Förderung der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach Paragraf 16e SGB II und der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Paragraf 16i SGB II. Ziel ist es, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt und für soziale Teilhabe zu eröffnen. Nach dem vorgelegten Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 des Bundesfinanzministers soll es künftig drastische Einsparungen bei diesen Förderinstrumenten geben. „Das gefährdet die gesellschaftliche Teilhabe für jene Menschen, die ohnehin stark von den Krisen dieser Zeit betroffen und in besonderer Weise auf Unterstützung angewiesen sind“, erklärt dazu die Thüringer Sozial- und Arbeitsministerin Heike Werner.

In Thüringen wurden seit Einführung des Teilhabechancengesetzes bis zum Ende des ersten Quartals 2022 etwa 2.400 Menschen mit einer Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt unterstützt. Gemessen am Anteil an allen Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen nimmt Thüringen damit bundesweit einen Spitzenplatz ein. Die Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigte im Zwischenbericht vom März letzten Jahres, dass diese Instrumente Wirkung zeigen. Weit mehr als die Hälfte aller Geförderten konnte durch das mit der Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen die Hilfebedürftigkeit überwinden und war nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Lebensunterhalt angewiesen.

Auch, wenn in Thüringen die Arbeitslosigkeit sehr stark zurückgegangen ist und deutlich unter derjenigen der ostdeutschen Länder und unter dem bundesweiten Durchschnitt liegt, waren im Juni 2022 in Thüringen 20.725 Menschen mehr als ein Jahr lang arbeitslos (langzeitarbeitslos), davon 17.655 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Angesichts dessen bleibt die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug eine herausfordernde Aufgabe für die Gegenwart und Zukunft.

„Um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft decken zu können, brauchen wir in Anbetracht unserer negativen demografischen Entwicklung jeden Erwerbsfähigen in Beschäftigung. Eine ausreichende und flexibel ausgestaltete öffentlich geförderte Beschäftigung ist dabei ein unverzichtbares Element. Nicht nur, um Personen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf und geringen Arbeitsmarktchancen an sinnvoller Beschäftigung teilhaben zu lassen, sondern auch, um Langzeitarbeitslosigkeit als solche nachhaltig zu reduzieren. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht mit kurzfristigen Initiativen und dem Rotstift gelöst werden kann. Ich appelliere daher an den Bundestag, den Plänen des Bundesfinanzministers eine Absage zu erteilen und nicht an der falschen Stelle zu sparen“, so Werner weiter.

 

Thüringen wird darüber hinaus die Einbringung einer entsprechenden Bundesratsinitiative prüfen.