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Thüringen richtet Teststation für SARS-CoV2-Tests am Erfurter Flughafen ein

13.08.2020

Ab Samstag, 15. August 2020, soll es in den Räumlichkeiten des Flughafens Erfurt-Weimar einen Abstrichstützpunkt für SARS-CoV2-Tests geben. Grundsätzlich besteht damit für Passagiere, die in Erfurt ankommen, die Möglichkeit, sich direkt bei Einreise am Flughafen auf das Virus testen zu lassen. Darauf haben sich die Verantwortlichen des Thüringer Gesundheitsministeriums, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Flughafenbetreibergesellschaft nach einer gemeinsamen Vor-Ort-Begehung geeinigt. Abschließende Details zur Umsetzung werden bei einem weiteren Treffen mit allen Beteiligten am Freitag geklärt.

Dazu erläutert Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend: „Es gibt keine Verpflichtung zur Einrichtung von Teststellen an Flughäfen oder Bahnhöfen. In Anbetracht der geringen Flugkapazitäten des Erfurter Flughafens stellen wir aber sicher, dass die Regelungen des Bundes auch hier in Thüringen reibungslos umgesetzt werden. Ich freue mich, dass wir nun mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Flughafenbetreiber einen Weg gefunden haben, den Einreisenden – unabhängig davon, ob sie aus einem Risikogebiet ankommen oder nicht – kostenlose Corona-Tests direkt am Flughafen anzubieten.“

Am Erfurter Flughafen finden laut aktuellem Flugplan an fünf Tagen die Woche ein- bis maximal zweimal täglich Flüge statt, davon einmal wöchentlich mit Abflug in und Ankunft aus einem Risikogebiet (sonntags: Varna in Bulgarien). Das Erfurter Gesundheitsamt und die kassenärztliche Vereinigung waren bei der ersten Landung aus Varna am vergangenen Sonntag vor Ort, um den Ablauf für die Reiserückkehrenden reibungslos zu gestalten, Fragen zu beantworten und alle notwendigen Informationen zum weiteren Verfahren für die Reisenden sicherzustellen.

Das bedeutet: Nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet muss in jedem Fall eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Dies geschieht durch sogenannte Aussteigekarten, welche von den Beförderern und Flughafenbetreibern vorzuhalten und von den Passagieren wahrheitsgemäß auszufüllen sind. Soweit kein aktuelles negatives Testergebnis gemäß der vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Qualitätsstandards vorliegt, sind Reiserückkehrende aus Risikogebieten verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Erst nach einem negativen Testergebnis kann in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt gegebenenfalls die Quarantäne beendet werden.

Dazu Staatssekretärin Feierabend: „Jede und jeder Reisende muss sich in der aktuellen Situation darüber bewusst sein, dass sein Reiseziel zum Risikogebiet erklärt werden kann und dass dies eventuell auch mit einem entsprechenden Organisationsaufwand bei der Rückreise verbunden ist. Umso mehr appelliere ich an das Verantwortungsbewusstsein der Reisenden: Nehmen Sie Ihre Meldepflicht, die Quarantänepflicht und die Testpflicht ernst und verhalten Sie sich im Sinne des Gemeinwohls solidarisch. Dann haben wir eine Chance, die Infektionszahlen in Thüringen auch weiter gering zu halten.“