Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Prävention und Gesundheitsschutz stehen im Mittelpunkt“
In der heutigen Kabinettssitzung wurde die sogenannte Thüringer Substanzanalyseerlaubnisverordnung verabschiedet. Damit schafft das Land erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für die Durchführung von Drug-Checking-Modellvorhaben. Ziel ist es, Konsumierenden von Betäubungsmitteln eine risikoarme Analyse ihrer Substanzen zu ermöglichen und damit schwere gesundheitliche Schäden präventiv zu verhindern.
Während es in Berlin beispielsweise auch erste stationäre Angebote dafür gibt, verfolgt Thüringen einen mobilen Ansatz. Das heißt, ein voll ausgestattetes und flexibel einsetzbares Testmobil ist auf Veranstaltungen und Events in ganz Thüringen unterwegs, um für die Besucherinnen und Besucher direkt vor Ort entsprechende Substanzanalysen zu ermöglichen.
„Drug Checking ist ein wirksames Instrument der Schadensminimierung. Durch eine fundierte Analyse der Substanzen und eine begleitende gesundheitliche Aufklärung können Überdosierungen und Vergiftungen durch gefährliche Verunreinigungen verhindert werden“, erklärt Gesundheitsministerin Katharina Schenk.
Die Verordnung regelt, welche Einrichtungen nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis berechtigt sind, solche Modellvorhaben umzusetzen. Dies sind ausschließlich Einrichtungen der Suchthilfe, die in das bestehende landesweite Hilfenetz eingebunden sind. Zudem werden die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung, die fachliche Qualifikation des eingesetzten Personals sowie verbindliche Standards für Beratung und Aufklärung festgelegt. Die Angebote sind stets mit einer umfassenden Beratung und der Vermittlung in weiterführende Hilfs- und Unterstützungsangebote verknüpft.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Verordnung ist die enge Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion. Diese stellt sicher, dass rechtliche und sicherheitsrelevante Aspekte im Vorfeld geklärt werden und die Modellvorhaben ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Darüber hinaus legt die Verordnung großen Wert auf den Schutz sensibler Daten. „Die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer hat höchste Priorität. Ein hoher Datenschutzstandard ist deshalb verbindlich vorgeschrieben“, so Schenk.
Mit der Thüringer Substanzanalyseerlaubnisverordnung schafft das Land die Grundlage dafür, Drug-Checking-Modellvorhaben fachlich fundiert, rechtssicher und nachhaltig umzusetzen. „Damit stärken wir die Suchthilfe, schützen die Gesundheit der Konsumierenden und leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Schadensminimierung im Umgang mit Drogen“, betont die Ministerin.