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Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner spricht im Bundesrat zu aktuellen Gesetzesvorhaben des Bundes

04.07.2024

In der morgigen Bundesratssitzung am 5. Juli 2024 wird die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner sowohl zur geplanten Krankenhausreform des Bundes als auch zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune sprechen.

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Die Bundesregierung plant derzeit eine Reform der Krankenhausfinanzierung in Form des sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Diese Reform wird auch erhebliche Auswirkungen auf Thüringen haben. Wie die Krankenhausstruktur im Freistaat in den nächsten Jahren tatsächlich aussehen wird, hängt maßgeblich von diesen Neuerungen ab.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 27. Juni 2024 erstmals im Bundestag debattiert. Die Länder haben zuvor Ende April eine gemeinsame Stellungnahme mit Änderungsforderungen an das Bundesgesundheitsministerium übersandt, die alle nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen sind.

Hierzu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Alle derzeit vorhandenen Krankenhausstandorte in Thüringen werden für die medizinische Versorgung der Menschen in der Fläche zwingend benötigt. Anders als versprochen enthält der aktuelle Gesetzentwurf keine ausreichenden Lösungen, um bedarfsnotwendige kleine Klinikstandorte in dünn besiedelten Regionen wirtschaftlich abzusichern bzw. weiter zu entwickeln. Erst in der vergangenen Woche musste in Thüringen solch ein kleiner Krankenhausstandort in ein Insolvenzverfahren eintreten, weil die bestehenden Rahmenbedingungen die Fortsetzung des Krankenhausbetriebs nicht länger erlaubten. Die Vergütungsreform des Bundes kommt daher aus meiner Sicht viel zu spät und wurde seitens des Bundes zusätzlich verschleppt. Ich hoffe daher, dass die beschlossenen Empfehlungen des Bundesrats endlich Gehör finden.“

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune will die Bundesregierung die ambulante Versorgung stärken und verbessern. Unter anderem soll die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung umgesetzt werden – analog zur bereits erfolgten Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin. Daneben waren geplante Regelungen beispielsweise zu Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren zuletzt aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden.

Der Gesetzentwurf wurde am 28. Juni 2024 in erster Lesung im Bundestag beraten.

Hierzu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die Anzahl der uns vorgelegten Gesetzesentwürfe zum GVSG war außergewöhnlich. Die vielen Änderungen haben am Ende leider dazu geführt, dass das eigentliche Ziel, nämlich die Stärkung der kommunalen Gesundheitsversorgung, aus dem Auge verloren wurde. Gerade, dass die Regelungen zu Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren zuletzt aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden ist, enttäuscht mich sehr. Sowohl die Gesundheitskioske als auch die Primärversorgungszentren können wichtige Instrumente sein, um auch in strukturell benachteiligten Regionen eine adäquate gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten. Hier haben wir in Thüringen mit der Etablierung von Gesundheitskiosken im Unstrut-Hainich-Kreis bereits sehr gute Erfahrungen sammeln können.“

Der erste Gesundheitskiosk im Unstrut-Hainich-Kreis wurde 2022 in Urleben eröffnet. Es folgten Gesundheitskioske an den Standorten Kirchheilingen (Dezember 2022), Sundhausen (März 2023), Blankenburg (Mai 2023) und Bruchstedt (August 2023). Die Menschen können sich in den Gesundheitskiosken sowohl zu gesundheitlichen als auch zu sozialen Belangen beraten lassen. Ebenso besteht eine Kooperation mit dem Landesprogramm AGATHE – älter werden in der Gemeinschaft.

Alle Informationen zur morgigen Bundesratssitzung finden Sie unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1046/to-node.html