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Zukunft des Maßregelvollzugs in Thüringen

19.11.2019

In der heutigen Sitzung hat das Kabinett eine Grundsatzentscheidung zur Zukunft des Thüringer Maßregelvollzugs ab dem 01. Januar 2022 getroffen.

Das Kabinett hat sich dabei für eine Neuorganisation der bislang funktionell privatisierten Maßregelvollzugseinrichtungen HELIOS Fachkliniken Hildburghausen GmbH sowie Ökumenisches Hainich Klinikum Mühlhausen gGmbH zum 1. Januar 2022 ausgesprochen. Präferiert wird derzeit die Rückübertragung des Vollzugs in unmittelbare staatliche Verantwortung in Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Dazu kann die Geltendmachung der Rückübertragungsrechte aus den Beleihungsverträgen erforderlich sein.

Zur Umsetzung dieses Transformationsprozesses werden umgehend Verhandlungen mit den derzeit beliehenen Trägern in Mühlhausen und Hildburghausen aufgenommen. Im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) wird dazu eine Projektgruppe „Re-Organisation des staatlichen Maßregelvollzuges" eingerichtet.

Hintergrund:

Grundlage der Rechtsbeziehungen sind entsprechende Beleihungsverträge mit:

  • den HELIOS Fachkliniken Hildburghausen GmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren (bis 31. Dezember 2021), als Rechtsnachfolger der RK Klinik Besitz GmbH Nr. 5,
  • der Ökumenischen Hainich Klinikum Mühlhausen gGmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren (bis 31. Dezember 2021) und
  • der Asklepios Fachkrankenhaus Stadtroda GmbH mit einer Laufzeit von 30 Jahren (bis 31. Dezember 2031).

Gemäß den Beleihungsverträgen verlängert sich die Vertragslaufzeit derselben um weitere 20 Jahre (im Fall von Hildburghausen und Mühlhausen) bzw. 30 Jahre (im Fall von Stadtroda), sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 5 Jahren zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Das TMASGFF hat von dieser Kündigungsoption fristgemäß Gebrauch gemacht und die Verträge für die Maßregelvollzugseinrichtungen in Mühlhausen und in Hildburghausen zum 31. Dezember 2021 und für die Maßregelvollzugseinrichtung Stadtroda zum 31. Dezember 2031 gekündigt.

Für die seit der Übertragung im Jahr 2002 qualitativ hochwertige Durchführung des Maßregelvollzugs durch die genannten drei Träger sowie die konstruktive Zusammenarbeit hat sich die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, ausdrücklich bedankt.

Vor dem Hintergrund der erfolgten Kündigung der Beleihungsverträge musste die Thüringer Landesregierung eine grundsätzliche Richtungsentscheidung zur Zukunft des Maßregelvollzugs im Freistaat Thüringen für die Maßregelvollzugseinrichtung der HELIOS Fachkliniken Hildburghausen GmbH und des Ökumenischen Hainich Klinikum Mühlhausen gGmbH treffen. Sie hat sich heute für eine Rückführung der bislang funktionell privatisierten Maßregelvollzugseinrichtungen zum 1. Januar 2022 in einen rein staatlichen Vollzug ausgesprochen.

Die Landesregierung hat mit ihrem heutigen Beschluss damit eine wichtige Weichenstellung und ein klares Bekenntnis zur Wiederherstellung des verfassungsrechtlichen Normalzustandes statuiert. Dieser verfassungsrechtliche Normalfall ist der staatliche Maßregelvollzug.

Nur die staatliche Organisation des Maßregelvollzugs entspricht vorbehaltlos dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Funktionsvorbehaltes, nach dem die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, zu übertragen sind (Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz). In dem hochsensiblen Bereich des Maßregelvollzugs, dem erhebliche Grundrechtseingriffe immanent sind, soll das staatliche Gewaltmonopol, ebenso wie im Strafvollzug, künftig wieder unmittelbar gewahrt werden.

Ministerin Werner: „Es gibt keinen vernünftigen Grund, Straftäterinnen und Straftätern, die aufgrund ihrer psychischen oder Suchterkrankung das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen und deshalb als nicht oder vermindert schuldfähig verurteilt werden können, weniger staatlichen Schutz zu gewähren, als voll schuldfähigen Straftäterinnen und Straftätern. Die Privatisierung soll deshalb, wie der Kernbereich des Justizvollzugs, künftig auch im Thüringer Maßregelvollzug keinen Platz mehr haben.“

Der Staat hat eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, nämlich diese zu sichern, aber auch gegenüber den Täterinnen und Tätern, die im Maßregelvollzug darüber hinaus auch psychiatrische Patientinnen und Patienten sind. Er sollte diese Aufgabe nicht an Private delegieren, wenn auch nur ansatzweise die Gefahr von lnteressenkonflikten besteht. Diese Gefahr lässt sich aber gerade immer dann nicht gänzlich ausschließen, wenn wirtschaftliche Anreize und Gewinnerzielungsabsichten eine Rolle spielen.

Das Kabinett will deshalb wieder zurückkehren zur unmittelbaren staatlichen Verantwortung für diese hoheitliche Kernaufgabe.

Zur Umsetzung dieses Transformationsprozesses wird im TMASGFF eine Projektgruppe gegründet, die vom Berliner Staatssekretär a.D., Herrn Boris Velter, unterstützt werden wird. Der Verhandlungsprozess mit den Trägern der MRV Einrichtungen in Mühlhausen und Hildburghausen soll noch in diesem Jahr starten.

Die Träger der drei Thüringer Maßregelvollzugseinrichtungen werden noch heute über die Grundsatzentscheidung unterrichtet und umgehend zu einer persönlichen Erörterung des anstehenden Prozesses eingeladen werden.

Darüber hinaus wird das TMASGFF im Jahr 2027 dem Kabinett einen Vorschlag zur Neuorganisation der Maßregelvollzugseinrichtung Asklepios Fachklinikum Stadtroda ab 01. Januar 2032 unterbreiten.

Zeitplan bis 31. Dezember 2021

19.11.2019

  • Kabinettbeschluss zur Zukunft des Thüringer Maßregelvollzugs – Grundsatzentscheidung
  • Information über das Ergebnis der Kabinettentscheidung an die Träger

01.12.2019

  • Einrichtung der Projektgruppe "Re-Organisation des staatlichen Maßregelvollzugs in Thüringen" beim TMASGFF

01.05.-31.08.2020

  • Verhandlungen mit den Trägern zur Rückübertragung

Sep. 2020

  • Kabinettbefassung zur Ausübung des Rückübertragungsverlangens und zur künftigen Organisationsform

ab Okt. 2020

  • Umsetzung

ZIEL: Unterbrechungsfreier Übergang des Thüringer MRV in die neue Organisationsstruktur