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Salmonellose des Rindes

 
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Die Salmonellose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch Erreger der Gattung Salmonella verursacht wird. Sie betrifft sowohl Tiere als auch Menschen und zählt weltweit zu den bedeutendsten Zoonosen.

Insgesamt gibt es mehr als 2.600 Salmonella-Serotypen. Bei Rindern spielen in Deutschland vor allem Salmonella Dublin und Salmonella Typhimurium eine Rolle. Diese sind an das Rind als Wirt angepasst (wirtsadaptiert) und werden überwiegend nur dort nachgewiesen. Salmonella Typhimurium besitzt jedoch ein erhöhtes zoonotisches Potenzial und kann auch beim Menschen Erkrankungen auslösen.

Infektionsweg und Krankheitsverlauf

Die Übertragung erfolgt in der Regel durch orale Aufnahme – etwa über kontaminiertes Futter, Wasser oder Stallumgebung. Nach der Aufnahme siedeln sich die Bakterien im Darm an und produzieren Toxine, die insbesondere bei Jungtieren zu starkem Durchfall führen können.

Bei erwachsenen Rindern sind zusätzlich hohes Fieber, Apathie, Fressunlust sowie schwere Verläufe mit möglicher Todesfolge zu beobachten. Weitere mögliche Symptome und Komplikationen sind:

  • Fieberhafte Lungen- und Gelenkentzündungen

  • Aborte ab dem 7. Trächtigkeitsmonat

  • Mastitis (Euterentzündungen)

Der Krankheitsverlauf hängt von mehreren Faktoren ab, u. a. vom Alter des Tieres, seiner allgemeinen Gesundheit, der Haltungsumgebung und dem spezifischen Erregertyp.

Infektionsquellen und Verbreitung

Die Einschleppung in einen Betrieb kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • Zukauf infizierter Tiere

  • Verunreinigtes Futter oder Wasser

  • Übertragung durch Menschen

  • Wilde Nagetiere und andere Haustiere

 
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Bekämpfung und rechtlicher Rahmen

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EU- und Bundesrecht

Mit dem Inkrafttreten des neuen europäischen Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 sind für die Rinder-Salmonellose keine Maßnahmen zur Seuchenprävention und –bekämpfung auf EU-Ebene festgelegt. Es handelt sich um eine Tierseuche, die nicht nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL) i. V. m. der Verordnung (EU) 2018/1882 gelistet ist.

Nationale Maßnahmen nach der bisherigen Rinder-Salmonellose-Verordnung sind daher nur noch eingeschränkt möglich – und nur dann zulässig, wenn gemäß Artikel 171 AHL ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der gehaltenen Tiere besteht.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) plant daher, die Rinder-Salmonellose-Verordnung in naher Zukunft aufzuheben.

 
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Umsetzung in Thüringen

In Thüringen wird die Überlagerung der Rinder-Salmonellose-Verordnung durch das neue Tiergesundheitsrecht bereits seit dem Jahr 2022 berücksichtigt. Grundlage ist der Erlass des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) zur Durchführung von Rechtsvorschriften zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen und zur Sicherung der Tiergesundheit im Freistaat Thüringen (Tierseuchenerlass).

Maßnahmen erfolgen ausschließlich auf Basis einer betriebsspezifischen Risikobewertung, die im Falle eines Salmonellen-Nachweises durchgeführt wird. Wird dabei ein erhebliches Risiko festgestellt, können folgende Maßnahmen angeordnet werden:

  • Hygieneanalyse und Untersuchung möglicher Eintrags- und Verbreitungswege

  • Bakteriologische Untersuchung des gesamten Bestandes oder eines Teilbestandes

  • Schutzmaßnahmen, z. B. Erhitzung von Milch vor Verfütterung oder Lebensmittelnutzung

  • Festlegungen zum Umgang mit Schlachttieren und Dung betroffener Betriebe

In besonders schweren Fällen – etwa bei klinischer Erkrankung mit Salmonella Dublin – kann eine behördliche Tötungsanordnung erfolgen. Nur in diesen Fällen besteht Anspruch auf Entschädigung nach dem Tiergesundheitsgesetz.

Die Thüringer Maßnahmen wurden zuletzt im Jahr 2024 evaluiert und aktualisiert.