
Aktuelle Situation
Zweiter nachgewiesener Fall von Geflügelpest in Thüringen: Verstärkung der Schutzmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Infektionen bei Hausgeflügel in Thüringen
Seit Ende Juli 2020 sind aus Russland und Kasachstan Geflügelpest-Ausbrüche des Subtyps H5N8 bei Wildvögeln und Geflügel gemeldet worden. Die betreffenden Gebiete liegen auf der Route von migrierenden Wasservögeln, die im Herbst 2020 nach Europa gezogen sind.
Seit dem 1. Oktober 2020 wurden auch in Deutschland 465 Feststellungen von HPAI-Viren bei Wildvögeln und 32 Feststellungen bei Hausgeflügel gemeldet, wobei insbesondere die Nord- und Ostseeküstenregionen betroffen sind. In Deutschland erfolgten Geflügelpest-Nachweise im Zeitraum zwischen dem 30.Oktober 2020 bis zum 6. Januar 2021 in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, der Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und nun auch in Thüringen.
Damit weitere Hausgeflügelbestände vor einer Ansteckung mit HPAI-Viren geschützt werden, haben die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen eine risikoorientierte Aufstallung von Geflügel angeordnet.
Downloads
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
- Erlass: Anordnung der Risikoorientierten Aufstallung
- Übersicht Aufstalllungspflicht (Tabelle)
- Thüringenkarte Aufstallungspflicht
- Allgemeinverfügung TLV: Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltun-gen im Freistaat Thüringen
- Anlage 1: Risikogebiete
- Anlage 2: Karte Geflügeldichte
- Risikogebiete Wildvögel - Kategorie A
- Risikogebiete Wildvögel - Kategorie B

Interaktive Karte
Übersicht über Restriktionen für Tierhalter
Ab sofort können sich Tierhalter in Thüringen schnell und einfach mittels einer interaktive Karte über lokale Restriktionen für Geflügelhalter informieren: https://tierseuchen.thueringen.de
Allgemeine Informationen
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut weist darauf hin, dass es derzeit keine Hinweise darauf gibt, dass die aktuellen H5-Viren Menschen infizieren können. Um jegliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Spaziergängerinnen und Spaziergänger dringend gebeten, tote Wildvögel nicht anzufassen. So kann auch eine Weiterverbreitung des Virus verhindert werden. Zudem sollten Hunde in Gebieten um Seen, Teiche, Flüsse und Bäche an der Leine geführt werden.
Folgende weiterführende Informationen des FLI stehen zur Verfügung:
- Klassische Geflügelpest
- FAQ zur Hochpathogenen Aviären Influenza
- Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland (Stand 04.12.2020)
- Steckbrief Influenzainfektionen bei Geflügel und Wildvögeln

Was müssen Halterinnen und Halter derzeit unbedingt beachten?
Alle Halter von Geflügel werden aufgefordert, ihre Tiere in Bezug auf den Gesundheitszustand regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Bei Krankheitsanzeichen und Auffälligkeiten, wie z. B. reduzierter Legeleistung und/oder verminderte Wasser- bzw. Futteraufnahme ist ein Tierarzt hinzuzuziehen. Weiterhin sind die allgemeinen Schutzmaßregeln, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, konsequent umzusetzen. Darüber hinaus hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ergänzend zum Schutz vor einer Einschleppung des Geflügelpestvirus in weitere Hausgeflügel-Haltungen über eine Allgemeinverfügung die einzuhaltenden Maßnahmen zur Biosicherheit auch für den Hobbyhaltungsbereich in Thüringen angeordnet.
Prüfung der Biosicherheitsmaßnahmen

Eine wichtige Maßnahme ist die Prüfung der Biosicherheitsmaßnahmenin jeder Geflügelhaltung.
Folgende Punkte müssen beachtet werden:
- Einschränkung des Besucherverkehrs auf ein unerlässliches Mindestmaß,
- möglichst die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung,
- Wechsel oder Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk,
- hygienische Reinigung der Hände vor jedem direkten Tierkontakt und
- keine Lagerung von Futter oder Einstreu unter freien Himmel mit Zugang zu Wildvögeln
- Fütterung und Tränkung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Jäger und Personen, die mit verendeten Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Ställe, in denen sich Geflügel befindet, in den folgenden 48 Stunden nicht betreten.
Der Geflügelgesundheitsdienst der Thüringer Tierseuchenkasse hat Biosicherheitsmaßnahmen in gewerblichen Geflügelhaltungen und in kleinen Geflügelhaltungen sowie Haltungen von Rassegeflügel zusammengefasst. Diese sind unter den nachfolgenden Links einsehbar:
- https://www.thtsk.de/downloads/ggdInfo_BiosicherheitGewerblich.pdf
- https://www.thtsk.de/downloads/ggdInfo_BiosicherheitKlein.pdf
Darüber hinaus muss Geflügel aufgestallt werden, sofern eine Verfügung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes diese Aufstallung anordnet.
Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist in seiner Mitteilung Nr. 032/2016 vom 10. November 2016 darauf hin, dass bei den Ausbrüchen von hochpathogener aviärer Influenza bei Wildgeflügel aufgrund des HPAI-Virus vom Subtyp H5N8 keine Infektionen des Menschen mit H5N8 bekannt geworden sind. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Weitergehende Informationen insbesondere zu Hygienemaßnahmen beim Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten hat das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht.
Weitere Hinweise und Links
des Friedrich-Loeffler-Instituts
- Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung von HPAI
- Nutzgeflügel schützen
- Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
- Schutz vor H5N8: Anmerkungen zur Vermeidung der Verbreitung der Geflügelpest
- AI-Risikoampel zur Selbsteinschätzung der Biosicherheit im Geflügel haltenden Betrieb
- Aktuelle Hinweise der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft für Tierhalter zur vorbeugenden Desinfektion gegen die Klassische Geflügelpest