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Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und das vom Gesetzgeber vorgegebene Instrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden.
Jugendhilfeplanung ist die Grundlage für eine bedarfsgerechte, koordinierte und zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe vor Ort.
Die Fachberatung Jugendhilfeplanung im TMSGAF/Landesjugendamt übernimmt die Aufgabe, die örtlichen öffentlichen und die freien Träger der Jugendhilfe bei der Umsetzung ihrer Planungsverpflichtungen zu unterstützen. Dazu zählt insbesondere
die Fachberatung in konkreten Einzelfragen,
die Unterstützung und Begleitung von Jugendhilfeplanungsprozessen vor Ort,
die Durchführung von Fortbildungen und Fachveranstaltungen,
die Vernetzung der Jugendhilfeplanungsfachkräfte in halbjährlichen Arbeitskreisen,
die Versorgung mit aktuellen Information,
und die Erstellung von Arbeitshilfen und Empfehlungen
Yvonne Hager
Tel.: 0361 573811622

Die Arbeitshilfe bietet eine fundierte Orientierung zur Jugendhilfeplanung als gesetzlicher Aufgabe und fachlichem Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Sie beleuchtet rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Planungsziele sowie die Verankerung in kommunale Strukturen und Verwaltungsprozesse.