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Eine Arbeitskammer für Thüringen? Fachveranstaltung gibt Startsignal für weiteren Prozess

Wie könnte eine Arbeitskammer Beschäftigte in Thüringen unterstützen? Welche Erfahrungen gibt es in anderen Bundesländern und in Österreich? Und welchen Mehrwert könnte eine solche Institution gegenüber bestehenden Beratungs- und Interessenvertretungsstrukturen bieten? Mit diesen Fragen haben sich rund 80 Expertinnen und Experten bei der Fachveranstaltung „Eine Arbeitskammer für Thüringen? Gute Arbeit – starke Wirtschaft“ am 18. September in der Arena Erfurt beschäftigt.

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie will die Frage einer eigenen Arbeitskammer für Thüringen weiter prüfen. Die Fachveranstaltung bildete dafür den Auftakt zu einer vertieften fachlichen und politischen Auseinandersetzung.

Arbeitskammer als mögliche starke Stimme für Beschäftigte

Arbeitsministerin Katharina Schenk sieht in einer Arbeitskammer eine mögliche Ergänzung zu den bestehenden Beratungs- und Interessenvertretungsstrukturen in Thüringen.


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Arbeitsministerin Schenk spricht am Rednerpult
Eine Arbeitskammer könnte Beschäftigten eine wichtige Anlaufstelle und eine starke Stimme in allen Fragen rund um Arbeit, Recht und Weiterbildung bieten.
Katharina Schenk
Thüringer Arbeitsministerin
 
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Gerade angesichts von Digitalisierung, Fachkräftemangel und wirtschaftlichem Wandel seien verlässliche Informationen und Unterstützung für Beschäftigte von großer Bedeutung. Davon könne zugleich die Wirtschaft profitieren, so die Ministerin.

Auf der Fachveranstaltung kamen unterschiedliche Perspektiven aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Wirtschaft und Politik zusammen. Im Mittelpunkt standen unter anderem mögliche Leistungen einer Arbeitskammer, ihr Verhältnis zu bestehenden Strukturen sowie die Erfahrungen aus Bremen, dem Saarland und Österreich.

Erfahrungen aus anderen Ländern im Blick

Arbeitskammern gibt es in Deutschland bislang im Saarland und in Bremen. Dort sind Beschäftigte und Auszubildende verpflichtend Mitglied. Zu den Angeboten gehören unter anderem Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen sowie Unterstützung bei Bildungs- und Weiterbildungsangeboten.

Auch Österreich verfügt mit den Arbeiterkammern über ein Modell mit gesetzlicher Mitgliedschaft. Neben Beratung und Rechtsvertretung gehören dort unter anderem Bildung und Weiterbildung zu den Aufgaben.

Die Erfahrungen dieser Modelle sollen nun daraufhin betrachtet werden, welche Ansätze für Thüringen relevant sein könnten und welche Besonderheiten bei einer möglichen eigenen Arbeitskammer berücksichtigt werden müssten.

 
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Impressionen der Veranstaltung

 
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Fachliche Prüfung wird fortgesetzt

Mit der Veranstaltung ist die Diskussion über eine Arbeitskammer für Thüringen nicht abgeschlossen. Im nächsten Schritt soll geprüft werden, welche konkreten Schritte möglich und sinnvoll sind und welche Fragen zunächst vertieft betrachtet werden müssen.

„Für uns ist klar: Der Prozess soll weitergehen“, erklärt Arbeitsministerin Schenk. Gleichzeitig müsse die Einführung einer neuen Institution mit verpflichtender Mitgliedschaft und eigenem Aufgabenspektrum sorgfältig geprüft werden. Die Erfahrungen anderer Länder sowie die unterschiedlichen Perspektiven sollen deshalb in den weiteren Prozess einbezogen werden.